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Landeshauptstadt: Wie Ausländer ihren Beirat wählen

Am Tag der Kommunalwahl, die wahrscheinlich in diesem Jahr am 28. September stattfindet, haben die in Potsdam lebenden Ausländer die Möglichkeit, ihre Stimme für die Mitglieder des Ausländerbeirats abzugeben.

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Am Tag der Kommunalwahl, die wahrscheinlich in diesem Jahr am 28. September stattfindet, haben die in Potsdam lebenden Ausländer die Möglichkeit, ihre Stimme für die Mitglieder des Ausländerbeirats abzugeben. Matthias Förster, Sachbearbeiter Wahlen bei der Stadtverwaltung, informierte gestern im Ausländerbeirat über die offenbar nicht ganz einfache Wahlprozedur.

Wahrscheinlich besteht der neue Ausländerbeirat wiederum aus neun Mitgliedern. Zur Wahl stehen jedoch 19 Kandidaten. Bei diesen kann es sich sowohl um Ausländer als auch um Deutsche handeln. Gewählt werden können die Beiratsmitglieder nur von Wahlberechtigten mit einem nicht-deutschen Pass. Jede Kandidat braucht die Empfehlung von fünf wahlberechtigten ausländischen Bürgen auf einem eigens dazu ausgegebenen Formblatt, auf dem die Personalien des Unterstützers vermerkt sind. Jeder Wahlberechtigte kann neun Stimmen, entsprechend der Zahl der Beiratsmitglieder, vergeben. Er darf jedoch pro Kandidat nur ein Kreuzchen machen. Das ist anders als bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Bei dieser können die verfügbaren drei Stimmen einem oder mehreren Kandidaten zugeschlagen werden.

Die Grundlage der Ausländer-Wahl ist Paragraf 9 der Hauptsatzung. Diese legt fest, dass der Stimmzettel die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe des Berufes und des Herkunftslandes auflistet. Über Letzteres gab es Diskussionen im Beirat. Einige wollten den Geburtsort vermerkt wissen, andere die Staatsangehörigkeit.

Zur Vorbereitung bildet der Ausländerbeirat einen Wahlausschuss beziehungsweise eine Arbeitsgruppe. Wie Förster mitteilt, stelle die Verwaltung am 24. August das Wählerverzeichnis anhand des Melderegisters zusammen. Wahlberechtigt sind alle Ausländer, die mindestens drei Monate in Potsdam leben und die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Verfahren favorisiert Förster die Briefwahl. „Das sichert eine gute Quote bei der Wahlbeteiligung“, das sei die Erfahrung aus der letzten Wahl. Der Wahlausschuss wird die Kandidaten auf Plakaten bekannt machen. Ein viersprachiges Merkblatt liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Günter Schenke

Günter Schenke

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