ATLAS: Wie beim Bund
Licht aus, ab ins Bett. Um 22 Uhr herrscht Ruhe in der Unterkunft.
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Licht aus, ab ins Bett. Um 22 Uhr herrscht Ruhe in der Unterkunft. Danach gibt es auch keinen Besuch mehr, und wenn, dann nur mit schriftlicher Erlaubnis – der Eltern oder des Hauptfeldwebels? Was jetzt in einem Schreiben der Stadtverwaltung an die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte in Potsdam bekannt geworden ist, erinnert sehr an eine Jugendherberge oder die Zeit bei der Bundeswehr. Flüchtlinge, die seit Monaten zum allergrößten Teil aus dem Bürgerkriegsland Syrien nach Deutschland kommen, um hier Schutz und Sicherheit zu finden, sind aber meist volljährig und selbstbestimmt. Warum sollte es nötig sein, ihnen vorzuschreiben, was sie in den späten Abendstunden zu machen haben? Es gibt natürlich Hausordnungen, in denen Spielregeln des Zusammenlebens für eine bestimmte Zeit geregelt sind. Klar ist: An die müssen sich auch die Bewohner halten. Wer abends Bekannte treffen möchte, sollte dies im Aufenthaltsraum oder außerhalb der Unterkunft tun. Aber wenn es jetzt Anlass gibt, wegen möglicher Verstöße die Zügel anzuziehen, muss dies gut begründet werden. Denn Flüchtlinge sind keine Unmündigen, die man einfach festsetzen kann.
Stefan Engelbrecht
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