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Landeshauptstadt: Wie werben für Kultur?

Ordnungsausschuss verweigert Zustimmung für Werbesatzung der Innenstadt

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Ordnungsausschuss verweigert Zustimmung für Werbesatzung der Innenstadt Innenstadt - Es ging zuerst wie am Schnürchen: Fünf neue Werbesatzungen lagen dem Ordnungsausschuss vor, drei hatte dieser am Donnerstagabend bereits zur Beschlussfassung für die Stadtverordnetenversammlung empfohlen – die für Sacrow, Stern/Drewitz und Teltower Vorstadt/Waldstadt. Bei der Werbesatzung für die Innenstadt fand die Zustimmungsserie jedoch ihr Ende. Nach angeregter Debatte verwiesen die Ausschussmitglieder die Satzung zurück an die Verwaltung – verbunden mit dem Auftrag, zu prüfen, wie „herausragende kulturelle Einrichtungen“ trotz einer strenger Werbe-Reglementierung an ihren Häusern für ihre Angebote werben könnten. In der Debatte hatte Viola Holtkamp von der Stadtverwaltung die Skepsis mit dem Hinweis dämpfen können, dass die alten Werbesatzungen zwar „etwas großzügiger“ seien als die neuen nun vorgelegten. Dennoch hätten bestehende Werbebauten Bestandsschutz, solange sie nicht verändert oder erneuert würden. Der Sinn von Werbesatzungen ist ein Schutz von Baudenkmalen und Wohngebieten vor übermäßiger Werbung. Der CDU-Abgeordnete Eberhard Kapuste warf die Frage auf, wie öffentliche kulturelle Einrichtungen in historischen Ambiente für sich werben können. Als Beispiel nannte er den Nikolaisaal. „Die Frage der Kulturwerbung stellt sich im Rahmen der Werbesatzung nicht“, antwortete Viola Holtkamp. Alle Gebäude unterliegen der Satzung, unabhängig ob in privater oder öffentlicher Hand seien. Auch hinsichtlich des Interesses des Naturkundemuseums, in dessen Haus mit barocker Außenfassade die Sitzung stattfand, konnte die Verwaltungsangestellte nur wiederholen: Es gibt keine Möglichkeit zur Unterscheidung von guter und schlechter Werbung. „Wir können uns gemäß Bauordnung nicht darüber hinwegsetzen“, so Viola Holtkamp. Sie verwies darauf, dass Sonderregelungen für Werbung auf öffentlichen Verkehrsflächen, nicht jedoch Begünstigungen von Einzelgebäuden möglich seien. Allenfalls könne es eine Aufweichung für alle geben. Den Vorschlag, es so zu machen wie bei der Stadt- und Landesbibliothek, wies die Verwaltungsmitarbeiterin ebenfalls zurück. Die Bibliothek ist in der farblich gestaltenen Satzungskarte als weißer Fleck erkennbar – kein Schutzstatus. Doch alle Kultureinrichtung als weiße Flecken zu belassen, „wie ein Flickenteppich“, das könnte rechtlich beanstandet werden, so Viola Holtkamp. Nach dem Willen der Abgeordneten wird die Verwaltung nun prüfen, wie Kultureinrichtungen dennoch für sich werben können. Guido Berg

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