
© A. Klaer
Landeshauptstadt: Wieder Tempo 30 auf der Ribbeckstraße
Stadt hat nach Gerichtsurteil Schilder „verkehrsberuhigter Bereich“ abmontiert. Kein neuer Anlauf geplant
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Nach jahrelangem Rechtsstreit gilt auf der Bornstedter Ribbeckstraße wieder Tempo 30. Damit hat die Potsdamer Stadtverwaltung aus ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht die notwendige Konsequenz gezogen. „Die Stadt Potsdam hat sobald das Urteil rechtskräftig wurde, dem Urteil Folge geleistet und die entsprechenden Schilder für eine Tempo 30-Zone bestellt. Die Schilder des verkehrsberuhigten Bereiches wurden abmontiert und am 26. und 27. September wurden in diesem Zuge die neuen Schilder angebracht“, teilte Markus Klier, Sprecher vom Kommunalen Immobilienservice der Stadt (Kis), am Donnerstag auf PNN-Nachfrage mit. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht Potsdam Ende Juni einer Sammelklage stattgegeben und die 2005 eingerichtete verkehrsberuhigte Zone auf der Zufahrt zum Krongut Bornstedt für rechtswidrig erklärt.
Bemängelt hatten die Richter, dass die Stadt damals die Schilder ohne Rückendeckung der Stadtverordneten aufgestellt hatte. Da es sich „um eine bedeutende lokale städteplanerische Entscheidung der Gemeinde handelt“, würden die „rein ordnungsrechtlichen Erwägungen der Verkehrsabteilung des Beklagten“ als Grundlage für die Anordnung nicht ausreichen, heißt es im Urteil.
Die Maßnahme sollte damals zu einer Entlastung der Anwohner führen, die sich durch den Besucherverkehr zum Krongut gestört fühlten. Kurzerhand hatte die Stadt aus der Tempo 30-Zone einen verkehrsberuhigten Bereich gemacht und die Zufahrt für Reisebusse verboten. Für die Stadt jedoch erwies sich die Straße fortan auch als gute Einnahmequelle. Regelmäßig wurden Autofahrer geblitzt, weil sie sich nicht an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit hielten.
Für die Umwidmung hätte es jedoch nicht nur zwingend eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedurft, urteilten die Verwaltungsrichter. Außerdem sei die Straße bis auf die Beschilderung nicht ausreichend als verkehrsberuhigte Zone erkennbar gewesen. Einen neuen Anlauf will die Stadt nach eigenen Angaben nicht wagen. „Es ist zurzeit beabsichtigt, dass auch im neuen ’Stadtentwicklungskonzept Verkehr’ der betreffende Bereich als Tempo 30-Zone verbleiben wird“, sagte Klier gestern weiter.
Beendet sein dürfte der Streit um die Ribbeckstraße damit nicht. Nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung hatten sich zahlreiche Tempo-Sünder bei der Stadt gemeldet und erfolglos versucht, ihre gezahlten Bußgelder zurückzubekommen. Potsdam vertritt dabei die Position, dass die Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitungen durchaus rechtens war. Der Tenor des Urteil sei lediglich, dass die verkehrsrechtliche Anordnung aufgehoben werde, so Klier. „Damit wird die Wirkung ’ab jetzt’ und keinesfalls in der Vergangenheit erklärt.“ Laut Straßenverkehrsrecht beanspruche jegliche durch Gebots- oder Verbotszeichen angeordneten Regelungen bis zu ihrer Entfernung ihre Geltung, meint der Kis-Sprecher. „Die bestehenden Bußgeldbescheide sind rechtmäßig erlassen worden.“
In einem Fall jedoch droht Potsdam wie berichtet sogar ein Verfahren wegen Amtspflichtverletzung. Vertreten durch den Potsdamer Anwalt Sven Gottschalkson will ein Betroffener notfalls bis vor das Landgericht ziehen, sollte sein Bußgeldverfahren vom Amtsgericht nicht wieder aufgenommen werden. Vor dem Landgericht müsste der Kläger nachweisen, dass die Stadt 2005 wusste, dass sie die Schilder ohne Genehmigung der Stadtverordneten nicht hätte aufstellen dürfen. Dann hätte sich die Verwaltung einer Amtspflichtverletzung schuldig gemacht, die zu einer Amtshaftung und der anschließenden Rückzahlung des Bußgeldes führen würde.
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