Sport: Wieder Verhandlung zu Teltow-Seehof
Mehrere Verfahren am 4. November vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht
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Mehrere Verfahren am 4. November vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht Teltow - Die gerichtliche Auseinandersetzung in einem der größten ostdeutschen Verfahren um die Rückübertragung früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof wird am 4. November in eine weitere Runde gehen. „Dann wird das Verwaltungsgericht Potsdam über mehrere Verfahren verhandeln, die Grundstücksverkäufe aus der Zeit nach 1935 betreffen“, sagte Gerichtssprecher Jes Möller am Samstag. In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen einer Erbengemeinschaft und dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen war es zunächst darum gegangen, ob die früheren Besitzer ihre Grundstücke in der NS-Zeit freiwillig oder unter Druck verkauften. Die Erben der jüdischen Grundstücksbesitzer Albert und Max Sabersky hatten dazu im November 2003 vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Sieg errungen. Das Gericht verpflichtete den Kreis Potsdam-Mittelmark zur Rückübertragung eines 1936 verkauften Grundstücks an die Erben. „Inzwischen ist es unter den Beteiligten auf Grundlage dieser Entscheidung unstrittig, dass es für die Fälle, in denen der Kaufvertrag vom 15. September 1935 an – also dem Tag des Erlasses der Nürnberger Gesetze – geschlossen worden war, eine grundsätzliche Berechtigung für eine Rückübertragung an die Erben gibt“, sagte Möller. Allerdings muss das Verwaltungsgericht in jedem Einzelfall entscheiden, ob so genannte Ausschlussgründe eine Rückgabe verhindern. Eine Rückübertragung wäre zum Beispiel nicht möglich, wenn das betreffende Grundstück oder ein „dingliches Nutzungsrecht“ an dem Grundstück zu DDR-Zeiten redlich erworben wurden. In solchen Fällen hätte die Erbengemeinschaft laut Möller lediglich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Insgesamt geht es in dem Verfahren nach Auskunft der Anwälte der Erben noch um rund 700 Grundstücke. Nach Angaben von Möller betreffen bis zu 500 davon die Zeit ab dem 15. September 1935, die übrigen Grundstücke wurden zwischen 1933 und 1935 verkauft. „Wir rechnen damit, dass der Komplex Teltow-Seehof das Gericht noch Jahre beschäftigen wird“, meinte Möller. Die einstigen jüdischen Eigentümer hatten 1933 einen Vertrag zur Parzellierung des insgesamt rund 84 Hektar umfassenden Gutes Seehof an der südlichen Stadtgrenze Berlins geschlossen. Bis 1940 wurden rund 1000 Parzellen an Siedler verkauft. Das Bundesverwaltungsgericht stellte vor einem Jahr fest, dass „die Erklärungen des Parzellierers G. und des Kaufmannes B. eine eindeutige Sprache für den Zusammenhang des Rechtsgeschäfts mit der Herrschaft des Nationalsozialismus sprechen“. dpa
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