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Landeshauptstadt: Wieder Zoff um Straßenreinigung

Ordnungsausschuss zwingt Verwaltung erneut, in einigen Straßen nur Kehrmaschinen fahren zu lassen

Von Peer Straube

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Mit ihrem Entwurf für die Straßenreinigungssatzung 2012 hat die Stadtverwaltung im Ordnungsausschuss eine Abfuhr erlitten. Das Gremium setzte am Donnerstagabend mit breiter Mehrheit durch, dass in einer Reihe von Straßen auch im kommenden Jahr nur maschinell gekehrt werden darf.

Wie berichtet wollte die Verwaltung in der ganzen Stadt flächendeckend die sogenannte Mischreinigung einführen, bei der die Kehrmaschinen von zwei bis drei Mann starken Besentrupps begleitet werden, die um Hindernisse wie parkende Autos herumfegen sollen. Mit diesem Ansinnen war das Ordnungsamt allerdings schon im vergangenen Jahr gescheitert. Die Behörde hatte die pauschale Einführung der Mischreinigung damals mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg begründet, wonach es eine einheitliche und für alle Bürger transparente Einteilung der Reinigungsklassen geben soll. Dieses Argument brachte Ordnungsamtschefin Marina Kluge nun erneut vor – es stach allerdings auch diesmal nicht.

Auf Antrag der Linken muss die Verwaltung – eine Zustimmung der Stadtverordneten vorausgesetzt – die Reinigungsklasse zwei wiedereinführen, die sie mit der neuen Satzung eigentlich abschaffen wollte. Die Klasse umfasst die gleichen Straßen wie bisher – unter anderem die Kaiser-Friedrich-, die Hans-Thoma- und die Nuthestraße. Auf Antrag von Klaus Rietz (ANW) kam noch der Lerchensteig hinzu. Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis) setzte durch, dass die Virchowstraße – in der er Anwohner ist – in den Winterdienst aufgenommen wird. Eine Befangenheit gebe es seines Wissens bei Satzungen nicht, sagte Kirsch.

Ordnungsdezernentin Elona Müller- Preinesberger erklärte, sie werde die Entscheidung des Ausschusses prüfen lassen. Sie habe „erhebliche rechtliche Bedenken“ gegen die Einführung einer rein maschinellen Reinigungsklasse.

Der Ausschuss stand juristisch auf einem anderen Standpunkt. Rietz erklärte, er habe das Urteil eingesehen. Wie sie die Reinigungsklassen einteile, liege im Ermessen der Kommune, solange es keine wesentlichen Unterschiede in der Leistung gebe. Dies könne er hier nicht erkennen, sagte Rietz. Auch Ralf Jäkel (Linke) argumentierte, es entspreche dem Grundsatz der Kostengerechtigkeit, wenn Straßen, wo dies möglich sei, mit geringerem Aufwand gekehrt würden.

Sollten die Stadtverordneten der Empfehlung des Ausschusses folgen, müsste die Verwaltung auch die Gebühren neu kalkulieren. Die Vorlage sah bislang höhere Gebühren für die Reinigungsklasse drei vor – Straßen, in denen einmal pro Woche gefegt wird. Dort sollten die Kosten für die Anlieger um 3,07 Euro pro zu reinigendem Straßenmeter steigen. Weniger bezahlen sollten dagegen die Anwohner der Reinigungsklasse eins, zu der unter anderem die Brandenburger Straße gehört. Um 7,74 Euro pro Frontmeter sollten sie entlastet werden. Bis auf die Reinigungsklasse drei sah die Kalkulation der Stadt einen leichten Rückgang der Gebühren vor. Um wieviel sich die Beträge nach den Änderungen nun verschieben, muss das Ordnungsamt erst berechnen.

Für den Winterdienst hat die Stadt ihr Budget noch einmal aufgestockt – um rund 460 000 Euro.

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