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Landeshauptstadt: Winkelmesser als Schlagring verwendet

Polizeizeugin: „Der Angetrunkene wollte immerzu unseren General sprechen!“/2400 Euro Strafe

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Polizeizeugin: „Der Angetrunkene wollte immerzu unseren General sprechen!“/2400 Euro Strafe Von Gabriele Hohenstein Der 13. Januar dieses Jahres hatte für Gerd G.* (47) fatale Folgen. Der bis dato Unbescholtene trank an jenem Tag erst Zuhause, dann mit einem Bekannten in einer Gaststätte erhebliche Mengen Alkohol. Irgendwann war der Kumpel weg. Gerd G. entschloss sich ebenfalls zum Gehen. Glaubt man seinen Ausführungen vor Gericht, dann liegt bereits das Ende des Kneipenbesuchs im völligen Dunkel. „Meine Erinnerung setzt erst wieder ein, als mir Handschellen angelegt wurden“, berichtete der Elektriker gestern. Dazwischen soll er laut Anklage gegenüber einem Pärchen am Brauhausberg den Hitlergruß entboten, eine dagegen einschreitende Funkstreifenwagen-Besatzung übel beschimpft, den Gesetzeshütern gar erklärt haben, sie kaltzumachen. Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, habe der Betrunkene versucht, mit einem Metallwinkel auf einen Polizeibeamten einzuschlagen. Das laut Staatsanwaltschaft „gefährliche Werkzeug“ entpuppte sich als normaler Winkelmesser, der zur Standardausrüstung jedes Schülers gehört. „Der Angeklagte soll ihn sich jedoch wie einen Schlagring über die Hand gezogen haben“, warf der Vertreter der Strafverfolgungsbehörde ein. „Hätte er den Polizisten mit der scharfen Kante getroffen, hätte er ihn erheblich verletzen können.“ Gerd G. staunte nicht schlecht, seinen Winkelmesser jetzt in der Gerichtsakte zu sehen. „Ich habe das Ding schon überall gesucht. Er gehört in meinen Zirkelkasten“, meinte er zerknirscht. Ähnlich reuevoll tauchte der Potsdamer nach seinem Ausraster in der Polizeiwache auf, entschuldigte sich für den Zwischenfall. „Trotzdem erhielt ich eine Ladung zur Kripo.“ Die Besatzung des Streifenwagens war sich im Zeugenstand sicher, der Randalierer habe noch erkannt, was sie von ihm wollte. „Er weigerte sich strikt, uns seine Personalien zu nennen und reagierte mit den üblichen Beschimpfungen“, so Frank M. (42), der dem ihm geltenden Schlag mit dem „gefährlichen Werkzeug“ geschickt ausweichen konnte. Seine Kollegin Wenke H. (35) erinnerte sich: „Der offensichtlich Angetrunkene wollte immerzu unseren General sprechen.“ Um ihn zu beruhigen, habe sie ihm im Gewahrsam ihren Dienstgruppenleiter geschickt. Mit rund 2,6 Promille sei Gerd G. zwar vermindert steuerungsfähig gewesen, habe sich jedoch nicht im Zustand des Vollrausches befunden, betonte die rechtsmedizinische Gutachterin. Das Urteil: 2400 Euro Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Gabriele Hohenstein

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