Hintergrund: Winter in Potsdam: Winterpflichten für Hausbesitzer
Was tun bei eisglatten Straßen? Um etwa schwere Stürze auf Gehwegen zu verhindern, sind vor allem die Hauseigentümer in der Pflicht.
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Was tun bei eisglatten Straßen? Um etwa schwere Stürze auf Gehwegen zu verhindern, sind vor allem die Hauseigentümer in der Pflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Wege vor ihrem Haus begehbar sind. Die Aufgabe kann auch auf den Mieter übertragen werden – aber nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
In der Straßenreinigungssatzung für Potsdam ist geregelt, dass werktags vom frühen Morgen ab 6 Uhr bis zum späten Abend um 20 Uhr geräumt werden muss. An Sonn- und Feiertagen muss die Schneeschaufel erst um 9 Uhr in die Hand genommen werden, um einen mindestens 1,50 Meter breiten Gang quer zum Grundstück freizulegen. Zum Streuen sollte beispielsweise Sand verwendet werden. Salz ist auch für die Potsdamer Stadtreinigung Step nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie etwa bei Eisregen oder an besonders gefährdeten Stellen wie Treppen oder Brücken. Die Kosten für den Winterdienst allein auf öffentlichen Straßen betragen laut Stadtsprecher Jan Brunzlow 1,64 Millionen Euro pro Jahr.
Grundsätzlich gilt: Im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig räumen. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht. Stürzt ein Fußgänger und verletzt sich, drohen hohe Ansprüche des Betroffenen. Und es können Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit erhoben werden. Die Höhe hängt von dem Vergehen ab und kann in Potsdam bis zu 2500 Euro betragen. (mit afp)
Stefan Engelbrecht
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