Landeshauptstadt: „Wir lassen uns nicht abbringen“ Baudezernent Klipp zum Krampnitz-Verfahren
Herr Klipp, alles deutet darauf hin, dass dem Land im Streit um das Krampnitz-Gelände vor dem Oberlandesgericht (OLG) eine Niederlage droht. Würde das die Entwicklung des Areals zum Wohngebiet behindern?
Stand:
Herr Klipp, alles deutet darauf hin, dass dem Land im Streit um das Krampnitz-Gelände vor dem Oberlandesgericht (OLG) eine Niederlage droht. Würde das die Entwicklung des Areals zum Wohngebiet behindern?
Nun warten wir erst mal ab, wie das OLG tatsächlich urteilt. Aber auch wenn eintreten sollte, was sich da andeutet, steht das unseren Plänen in keiner Weise entgegen. Ich sehe das ganz gelassen.
Aber wäre die Durchführung des Projekts nicht um ein Vielfaches komplizierter, wenn nicht das Land, sondern die private TG Potsdam Eigentümer der Flächen wäre?
Es gibt einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Der besagt, dass in Krampnitz eine Entwicklungsmaßnahme durchgeführt wird. Demnach werden wir prüfen, ob der Eigentümer bereit und in der Lage ist, das Gelände so zu entwickeln wie von uns vorgesehen. Wenn nicht, wird die Stadt versuchen, die Flächen vom Eigentümer zu kaufen.
Und wenn die TG Potsdam nicht bereit ist, zu verkaufen?
Dann werden wir enteignen müssen. Das ist bei Entwicklungsmaßnahmen ein ganz normaler Vorgang und wurde zum Beispiel auch beim Bornstedter Feld so gehandhabt.
So eine Enteignung dauert aber – wie sich bei den Uferflächen am Groß Glienicker See zeigt. Haben Sie Sorge, dass dadurch der Zeitplan durcheinandergeraten könnte?
Nein, diese Sorge habe ich nicht. Natürlich braucht so eine Enteignung ihre Zeit und auch mit verzögernden Widerspruchsklagen wäre wahrscheinlich zu rechnen. Aber mit dem Land müssen wir ja im positiven Fall auch zu einer Einigung finden – auch wenn es da sicher nicht zu Enteignungen käme.
Bislang wird stets davon ausgegangen, dass das neue Wohnviertel bis 2023 fertig ist. Dieser Termin steht also weiterhin?
Ja, es bleibt dabei. Bei der vorbereitenden Untersuchung sind wir stets davon ausgegangen, dass das Land dieses Verfahren verliert – das war unser sogenannter ,real case’. Dass das Land gewinnt, wurde nur als ,best case’ angenommen, dann hätten wir die Chance gehabt, die Entwicklungsmaßnahme schneller durchzuführen, als das im Normalfall üblich ist. Wir lassen uns durch nichts und niemanden von der Durchführung dieser Entwicklungsmaßnahme abbringen.
Die Fragen stellte Katharina Wiechers
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