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Aus dem GERICHTSSAAL: Wirbel um Drachenboote

Bestechungsvorwurf nicht erhärtet – Freispruch

Stand:

Lars L.* (46) ist Projektleiter beim Landessportbund. Nach einer Tagung am 19. März vorigen Jahres in Potsdam soll er dem stellvertretenden Leiter des Kreissportbundes Oberhavel, Manfred M.*, eine Provision von 400 Euro geboten haben, falls dieser ihm zwei Drachenboote verkaufe, obwohl ein anderer das Vorkaufsrecht besaß. Manfred M. fühlte sich durch dieses Ansinnen in seiner Ehre verletzt und erstattete Anzeige gegen Lars L. Dieser musste sich dieser Tage wegen Bestechung im Geschäftsverkehr vor Gericht verantworten.

„Ich wollte die Boote im Namen des Landessportbundes für einen Verein erwerben, mit dem wir kooperieren und habe Herrn M. statt der geforderten Gesamtsumme von 2000 Euro sogar 2400 Euro geboten“, berichtete der Angeklagte. Vehement wandte er sich allerdings gegen den Vorwurf, dem Kreissportbund-Mitglied eine Extra-Vergütung versprochen zu haben, falls er den Zuschlag für die kostengünstigen Drachenboote erhalte. „Wie erklären Sie sich dann die Anzeige?“, warf Richter Oliver Kramm ein. „Ich vermute einen Rachefeldzug gegen mich“, parierte Lars L. und verwies auf diverse dienstliche Querelen zwischen ihm und dem Kreissportbund-Vize.

„Herr L.rief mich am Tag nach der Veranstaltung in Potsdam an und fragte, ob die Boote noch zu haben seien“, erinnerte sich Manfred M. (46) im Zeugenstand. „Er sagte, er habe Interesse und würde auch ein bisschen mehr bieten. Daraufhin habe ich ihm erklärt, die Boote stünden im Eigentum des Kreissportbundes. Ich hätte persönlich gar nichts von deren Veräußerung.“ Doch Lars L. habe nicht locker gelassen und betont, es solle sein Schade nicht sein, wenn er sie an ihn verkaufe. Dann habe er ihm ein Handgeld von 400 Euro in Aussicht gestellt, falls die Entscheidung zu seinen Gunsten ausfalle. „Nach diesem Telefonat war ich völlig schockiert“, so Manfred M. „Schließlich bin ich im Auftrag des Vorstands tätig.“ Zuerst habe er einen Kollegen davon in Kenntnis gesetzt, dann den Landessportbund. Da dieser nicht reagierte, habe er die Ermittlungsbehörde eingeschaltet. Der als Zeuge geladene Kollege wusste nichts von einer Provision. Allerdings konnte er nicht so recht einordnen, wieso Manfred M. nach dem Gespräch mit Lars L. „eine gewisse Empörung rüber brachte“.

Staatsanwaltschaft und Gericht konnten nicht nachvollziehen, wieso Manfred M. zuerst „unerträgliches Geschäftsgebaren“ von Lars L. beanstandete, ihm später allerdings signalisierte, er könne die Drachenboote unter Umständen kaufen. (Was sich dann aber zerschlug.) „Hätte der Angeklagte dem Zeugen Manfred M. eine Provision für den Kaufzuschlag versprochen, hätte dies den freien Wettbewerb in unzulässiger Weise tangiert“, betonte der Vorsitzende. „Aber das konnte nicht festgestellt werden.“ Freispruch! (*Namen geändert.) Hoga

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