Aus dem GERICHTSSAAL: Wo ist das Geld geblieben? Fall der bestohlenen Defa-Autorin unklar
Auch am dritten Verhandlungstag der Berufungskammer blieb unklar, wo die 8000 Euro der Potsdamer Drehbuchautorin Brigitte Kirsten, die durch Defa-Filme wie „Hans Röckle und der Teufel“ oder „Des Henkers Bruder“ bekannt wurde, geblieben sind. Die 78-Jährige, die inzwischen in einer Seniorenresidenz lebt, beschuldigt ihre Pflegerin Sabine S.
Stand:
Auch am dritten Verhandlungstag der Berufungskammer blieb unklar, wo die 8000 Euro der Potsdamer Drehbuchautorin Brigitte Kirsten, die durch Defa-Filme wie „Hans Röckle und der Teufel“ oder „Des Henkers Bruder“ bekannt wurde, geblieben sind. Die 78-Jährige, die inzwischen in einer Seniorenresidenz lebt, beschuldigt ihre Pflegerin Sabine S.*, das Geld im Sommer 2009 unterschlagen zu haben, was die 44-Jährige bestreitet. Das Amtsgericht sprach die Frau, die seit dem Vorfall nicht mehr im Pflegeheim arbeitet, im Mai vorigen Jahres vom Tatvorwurf frei. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Seit dem 18. April beleuchtete die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Axel Gerlach die Sache erneut (PNN berichteten).
Sabine S. ist keineswegs ein unbeschriebenes Blatt. Ihr Bundeszentralregisterauszug weist acht Eintragungen auf, darunter zahlreiche Betrügereien, Unterschlagung sowie Urkundenfälschung. Mehrfach saß sie im Gefängnis. Dennoch nahm die Staatsanwaltschaft nach umfangreicher Beweisaufnahme die Berufung zurück. Denn nach der inzwischen ins Land gegangenen Zeit lässt sich nicht mehr zweifellos aufklären, was sich an jenem 26. Juni 2009 nach einem Sparkassenbesuch in der Filiale Nansenstraße zugetragen hatte.
Sie habe großes Vertrauen zu Sabine S. gehabt, hatte Brigitte Kirsten während der Berufungsverhandlung erklärt. Sie habe ihr bei der Eingewöhnung im Stift geholfen, sei auch in ihrem schönen Auto mit ihr zur Sparkasse gefahren, um Geld abzuheben. Wozu sie die besagten 8000 Euro brauchte, vermochte die alte Dame nicht mehr zu sagen. Sie wusste auch nicht, ob sie die Scheine anschließend der Pflegerin zur Aufbewahrung gab.
Bei der Sparkasse hatte der Sohn der Autorin erfahren, seine Mutter sei in Begleitung ihrer angeblichen Großnichte Sabine S. mehrfach in der Filiale gewesen. Später habe er gemerkt, dass die Angeklagte ein Wertpapierdepot ohne Wissen seiner Mutter aufgelöst habe. „Es geht um einen Fehlbetrag von 12 000 Euro, deren Verbleib ich aufklären möchte“, hatte er vor Gericht betont. Sabine S. habe ihm versichert, das gesamte Geld in einem Schließfach deponiert zu haben. Doch bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse existiert weder ein Schließfach auf ihren noch auf den Namen von Brigitte Kirsten, hatte der zuständige Mitarbeiter des Kreditinstituts am zweiten Verhandlungstag versichert. Allerdings habe es eine Generalvollmacht der Kontoinhaberin für die Angeklagte gegeben. Die Polizei ermittelte, dass es auch in dem Seniorenstift kein Schließfach für Brigitte Kirsten gab.
„Was ist mit dem Geld passiert?“, sinnierte der Staatsanwalt beim dritten Termin. „Wir brauchen einen Beweis, dass sich die Angeklagte das Geld angeeignet hat. Den haben wir nicht.“Hoga
*Name von der Redaktion geändert
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: