Aus dem GERICHTSSAAL: Wodka im Kinderwagen
Fünf Monate Haft für alleinerziehende Mutter
Stand:
Sie wollte – und sollte wohl auch – auf der Party nicht mit leeren Händen erscheinen. Drei Flaschen Wodka wären angebracht, glaubte Pamela P.* (26). Doch Geld war bei der alleinerziehenden Mutter zweier kleiner Söhne knapp. So steckte sie den Alkohol im Gesamtwert von 34,77 Euro am 24. Oktober 2007 bei Kaufland in den Bahnhofspassagen in den Kinderwagen ihres Jüngsten, wurde dabei prompt vom Detektiv beobachtet. Da die Mini-Jobberin leider nicht zum ersten Mal lange Finger machte, zudem unter Bewährung steht, wurde sie gestern vom Amtsgericht wegen Diebstahls zu fünf Monaten Haft verurteilt.
„Das ist ein Fall, wo man ein bisschen ratlos neben der Mandantin sitzt“, resümierte Verteidiger Dr. Volkmar Schöneburg. „Sie schlägt sich tapfer durchs Leben, versucht, ihre Kinder vernünftig zu erziehen. Und doch begeht sie immer wieder Diebstähle.“ Inzwischen habe sich die gelernte Bürokauffrau endgültig von ihrem inhaftierten Partner und seinem kriminellen Umfeld getrennt. Demnächst wird sie die Vergangenheit allerdings noch einmal einholen. Da muss sich Pamela P. erneut vor Justitia verantworten, weil sie bei Karstadt Bekleidung mitgehen ließ.
„Tut mir leid, was ich gemacht habe. Meine Kinder brauchen doch ihre Mutter“, versicherte die Angeklagte. Amtsrichter Wolfgang Peters konterte: „Das wussten Sie auch schon, als Sie geklaut haben. Zwei Monate, nachdem Sie wegen Diebstahls zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurden, werden Sie erneut straffällig. Ein Geständnis reicht in Ihrem Fall nicht mehr, um das Gericht milde zu stimmen. Da müssen Sie schon die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.“
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hatte gar acht Monate Gefängnis für die Diebin gefordert. Sie verwies auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit ihrer Taten. Seit 2005 saß Pamela P. mit schöner Regelmäßigkeit Jahr für Jahr auf der Anklagebank. „Ihnen kann nur durch die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung das Unrecht ihrer Tat vor Augen geführt werden“, betonte sie. „Warum haben Sie es nicht bei einer Flasche Wodka belassen?“ Pamela P. schaute fragend. „Keine Ahnung.“ „Waren Sie betrunken?“, hakte der Vorsitzende nach. „Um Gottes Willen. Ich trinke überhaupt keinen Alkohol“, entgegnete die Angeklagte empört.
„Ich kann mich der Ratlosigkeit Ihres Verteidigers nur anschließen“, so Richter Peters in der Urteilsbegründung. „Bei Ihnen reihen sich die Diebstähle wie an einer Kette aneinander.“ Seiner Ansicht nach wolle die Angeklagte etwas darstellen, was ihre finanziellen Verhältnisse einfach nicht zulassen würden. „Wer weiß, wie oft Sie schon gestohlen haben, ohne erwischt zu werden“, mutmaßte er. (*Name geändert.) Hoga
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