Landeshauptstadt: Wohnungseinbruch vorgetäuscht ...
... um Versicherung zu betrügen/1380 Euro Geldstrafe
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... um Versicherung zu betrügen/1380 Euro Geldstrafe AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein „Nehmen Sie den Strafbefehl zurück“, rät der Staatsanwalt. „Es kann nur teurer für Sie werden.“ Doch Fabian F.* (23) – u. a. vorbelastet wegen Bedrohung, Sachbeschädigung, versuchter räuberischer Erpressung sowie gefährlicher Körperverletzung – besteht auf der Gerichtsverhandlung. Der Tischler-Lehrling soll am 27. Juni 2003 bei der Polizeiwache Nord angegeben haben, in seiner Wohnung von drei maskierten Unbekannten überfallen und seiner Musikanlage im Wert von rund 1800 Euro beraubt worden zu sein. In Wahrheit entsprang der Übergriff lediglich seiner Phantasie. Drei Tage später – so die Anklage – habe Fabian F. den vermeintlichen Schaden gegenüber seiner Versicherung geltend gemacht. Die Polizei begann zu ermitteln, lud den Potsdamer zur Zeugenbefragung vor, in deren Verlauf er sich in Widersprüche verstrickte. Schnell sah sich Fabian in der Rolle des Beschuldigten, gegen den eine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetruges erstattet wurde. Alles stimme so, wie es der Staatsanwalt vorgetragen habe, gesteht der Angeklagte. „Aber die 1250 Euro aus dem Strafbefehl sind zu happig. Schließlich habe ich eine Menge Schulden.“ Der Vertreter der Anklage regt erneut an, die Summe zu begleichen. „Ich finde, damit kommen Sie gut weg. Sollte ich wirklich plädieren müssen, werde ich ein höheres Strafmaß fordern.“ Fabian kämpft mit sich. Dann gewinnt sein Trotz die Oberhand. „Ich sehe überhaupt nicht ein, so viel zu bezahlen“, schmollt er und fragt: „Soll ich mir lieber einen Anwalt nehmen?“ Woher er dessen Honorar zaubern will, vermag der Azubi nicht zu erklären. Der Staatsanwalt meint cool: „Das schaffen Sie alleine. Schließlich verfügen Sie über eine gewisse Gerichtserfahrung. Der Tatvorwurf ist auch nicht so gravierend, dass Sie eine Freiheitsstrafe erwarten müssten.“ Eine finanzielle Sanktion von 60 Tagessätzen zu je 23 Euro sei allerdings angemessen. Als der Richter dem zustimmt, zuckt der verhinderte Betrüger zusammen. Hängenden Kopfes verlässt er den Verhandlungssaal. Zu den nun zu zahlenden 1380 Euro kommen noch die Gerichtskosten. (*Name von der Redaktion geändert.)
Gabriele Hohenstein
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