Aus dem GERICHTSSAAL: Zahnarzt um über 1000 Euro Behandlungskosten geprellt
Arbeitslose zahlte inzwischen einen Großteil des Betrages / Gericht: Geldbuße daher angemessen
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Aus dem GERICHTSSAALArbeitslose zahlte inzwischen einen Großteil des Betrages / Gericht: Geldbuße daher angemessen Karola K.* (40) hätte trotz knapper Kasse nicht zahnlos durch die Gegend laufen brauchen. Allerdings hätte sie den Dentisten über ihre finanzielle Misere aufklären müssen. Statt dessen zuckte die Frau nicht mit der Wimper, als ihr der Mediziner im Oktober vorigen Jahres einen Kostenvoranschlag über 1055 Euro Eigenanteil präsentierte, ihr diese Summe nach erfolgter Behandlung auch in Rechnung stellte – eine Rechnung, die erst einmal in der Schublade schmorte. „Mein Lebensgefährte erwartete eine Erbschaft über 5000 Euro. Davon wollten wir den Zahnersatz bezahlen“, beteuert die wegen Betruges Angeklagte vor dem Amtsgericht. „Aber dann gab es Schwierigkeiten mit der Auszahlung.“ Parallel dazu sei die Zwangsversteigerung ihres Hauses gelaufen, da sie die Raten nicht mehr begleichen konnte. Sie habe ihren Job verloren, musste gar die eidesstattliche Versicherung abgeben. „Ich konnte doch nicht wissen, dass sich meine Lage so drastisch ändert“, schildert Karola K. ihre damalige Situation. „Sie haben schlichtweg in Kauf genommen, dass der Zahnarzt auf seinen Kosten sitzen bleibt“, rügt die Vorsitzende.“ Inzwischen – so die Angeklagte – habe sie bereits 755 Euro ihrer Schulden getilgt. Den Rest werde sie – wie mit einer Rechtsanwältin vereinbart – in monatlichen Raten von 100 Euro abzahlen. So leicht lässt sich die Richterin allerdings nicht beeindrucken. Streng hält sie der Delinquentin vor: „Sie wurden erst aktiv, als Sie die Anklageschrift erhielten.“ Anfangs sei er nicht auf die Idee gekommen, dass er seinem Geld hinterher rennen müsse, berichtet Dr. Ulf R. (37) im Zeugenstand. Da die Krankenkasse der Patientin nur 50 Prozent Kostenzuschuss gewährte, sei er davon ausgegangen, dass sie liquide sei. Nach zwei Mahnungen habe Karola K. versichert, mit der Überweisung müsse etwas schief gelaufen sein. Als nach Monaten immer noch kein Geld auf seinem Konto eingegangen sei, habe er die Kriminalpolizei eingeschaltet, erzählt der Zahnarzt. „Der Tatbestand des Betruges ist klar erfüllt“, resümiert die Vorsitzende. Weil Karola K. inzwischen den größten Teil der Rechnung bezahlt hat, müsse sie nicht mit dem Makel einer Vorstrafe durchs Leben gehen. Gegen eine Geldbuße von 400 Euro an die Staatskasse wird das Verfahren eingestellt. (*Name geändert.) Hoga
Hoga
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