Aus dem GERICHTSSAAL: Zaun als Streitobjekt
Geldstrafe auf Bewährung für angeklagtes Ehepaar
Stand:
Der Prozess erinnerte an die legendäre Geschichte vom Maschendrahtzaun. Doch Ernst* (76) und Erna E.* (75) wurmt kein Knallerbsenstrauch, der ihren Zaun zum Rosten bringt, sondern ein Zaun an sich. Der trennt ihr Grundstück von dem der Nachbarn und steht ihrer Ansicht nach nicht da, wo er sich befinden müsste. Deshalb soll das Ehepaar samt Sohn Elias* das Objekt des Anstoßes am 1. Mai vorigen Jahres auf einer Länge von 25 Metern kurzerhand entfernt und bei sich eingebaut haben. Die Staatsanwaltschaft klagte das Trio wegen gemeinschaftlichen Diebstahls an – immerhin entstand den Nachbarn ein Schaden von rund 1000 Euro. Auf der Anklagebank saßen jedoch nur Vater und Mutter E. Elias weilt derzeit im Ausland. Gegen ihn wird zu gegebener Zeit verhandelt.
Das Ehepaar – beide dezent in schwarz gekleidet – bestritt den Anklagevorwurf energisch. Aber eigentlich sprach nur Ernst E. „Ich beantrage Freispruch für alle drei Personen in dieser Sache. Mehr ist dazu nicht zu sagen“, konstatierte der Pensionär mit Nebeneinkommen. Ein bisschen mehr wollte der Sitzungsvertreter der Staatanwaltschaft allerdings schon wissen. Hintergrund ist offenbar ein jahrelang schwelender Nachbarschaftsstreit zwischen den Angeklagten und der Nachbarsfamilie A., die in Marquardt ein Grundstück von Erna E. gepachtet hat.
„Dort wollen wir uns am Wochenende erholen. Wir möchten einfach nur unsere Ruhe. Aber das ist nicht möglich“, berichtete Anna A.* (69). Sie und ihr Mann leben im Rheinland. „Am 1. Mai 2009 wurden wir von anderen Nachbarn angerufen. Die fragten, ob sie etwas unternehmen sollen, da unser Zaun gerade abgebaut wird“, so die Zeugin. „Als wir zwei Wochen später wieder auf dem Grundstück waren, war ein Teil unseres Maschendrahtzaunes entfernt. Der diente zum Schutz gegen Wildschweine, die nun ungehindert durch die Lücke konnten.“ „Am 26. April vorigen Jahres gab es schon einen ähnlichen Vorfall“, ergänzte Ehemann Arnold A.* (68) im Zeugenstand. „Da hat der Sohn Elias E. mit einem Unbekannten unser kleines Tor und etwa sieben Meter Zaun abgerissen. „Ich habe den Vorfall fotografisch dokumentiert.“ „Ich habe sämtliche Teile auf das Terrain der Familie A. stellen lassen, schon damit wir nicht des Diebstahls bezichtigt werden“, warf Ernst E. ein.
Diebstahl könne den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, Sachbeschädigung allerdings schon, befand der Staatsanwalt. Amtsrichter Francois Eckardt sah das ebenso und verwarnte das Ehepaar. Sollte das Duo binnen der nächsten zwei Jahre erneut straffällig werden, muss Ernst E. eine Geldstrafe von 700 Euro zahlen. Erna E. würde dann mit 550 Euro zur Kasse gebeten. (*Namen geändert.) Hoga
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