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Landeshauptstadt: Zaun beschädigt

Pfingstberg-Bürgerinitiative distanziert sich

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Nauener Vorstadt - Am Potsdamer Pfingstberg geht es weiter hoch her. Nach Angaben der dortigen Bürgerinitiative „Offener Pfingstberg“ (BIOP) ist der Zaun, der das Grundstück der Villa Schlieffen umgibt, in der Nacht zum Samstag gegen 22 Uhr an drei Stellen zerstört worden. Die Polizei bestätigte dies auf Anfrage. Der Wachschutz habe die Beschädigung des Zauns auf 26 Metern Länge bemerkt und gemeldet. Beamte hätten vor Ort Spuren gesichert und Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt, so ein Polizeisprecher.

Bekanntlich streitet die Bürgerinitiative unter Führung von Dominika Hörstel mit der Stadt, der Schlösserstiftung und mit Springer-Vorstand Mathias Döpfner um die Einzäunung des Geländes. Von der Zaunzerstörung distanzierte sich die „Biop“ auf ihrer Internetseite. „Wir von Biop sind eindeutig und einmütig gegen tätliche Angriffe, ganz zweifellos und klar auch dann, wenn diese sich gegen den Pfingstberg-Zaun richten, den wir ablehnen“, wird Hörstel dort zitiert.

Unterdessen sind die Fragen zur Zukunft des Areals der Villa Schlieffen auf das Frühjahr vertagt. Wie berichtet soll dann unter Federführung des Rathauses und der Schlösserstiftung ein Konzept für die Gestaltung erstellt werden. Vom Ergebnis dieses Verfahrens wird Döpfner nach Angaben von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) abhängig machen, ob er an seinem Engagement festhält, die Villa Schlieffen für mindestens 1,8 Millionen Euro aus seinem Privatvermögen zu sanieren und als öffentliches Kunstmuseum zu nutzen. Mit der MDB Vermögensverwaltung KG, einer Gesellschaft von Springer-Vorstandschef Döpfner, hatte die Schlösserstiftung einen Vertrag zur Sanierung und Nutzung des Parks und der Villa Schlieffen geschlossen. Vor allem die Einzäunung des Geländes sorgte jedoch für Proteste. Angesichts der öffentlichen Diskussionen hatte Döpfner einen Rückzug in Erwägung gezogen.

Die Stadtverwaltung will nun in einem komplexen Genehmigungsverfahren alle Fragen klären. Dabei geht es auch um den Bauzaun. Nach Auffassung der Schlösserstiftung ist für diesen nach brandenburgischem Baurecht kein Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Stadt hat jedoch Zweifel. Es müsse unter anderem geklärt werden, inwieweit Fragen des Denkmal- und Naturschutzes sowie das Straßenbaurecht betroffen seien. SCH/dpa

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