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Aus dem GERICHTSSAAL: Zeche geprellt, weil es im Hotelzimmer schlecht roch

Gericht verhängte 300 Euro Strafe wegen Betruges / Ausstehende Rechnung wird zivilrechtlich eingeklagt

Stand:

Kuno K.* (45) fuhr am 18. Januar mit seinem Kumpel Benno B.* nach Potsdam. Sie mieteten sich für eine Nacht in einem Hotel in der Innenstadt ein. Kuno K. beglich die Rechnung an der Rezeption sofort, bezog mit Benno das Doppelzimmer. Die Männer machten sich frisch, beschlossen dann, an der Bar noch etwas zu trinken. Gesagt, getan. Müde, aber gut gelaunt betraten sie ihre Unterkunft zu später Stunde – und rümpften die Nase. Es stank bestialisch. Die Herren beschwerten sich beim Nachtportier, erhielten die Information, dies läge an den Abflussrohren, bekamen ein neues Zimmer zugewiesen. Auch hier roch es nach Fäkalien, wie Kuno und Benno fanden. Wieder erschienen sie an der Rezeption. Das dritte Zimmer war in Ordnung. Die Reisenden konnten endlich in Morpheus Arme gleiten. Am nächsten Morgen ließen sie sich das im Übernachtungspreis enthaltene Frühstück schmecken, verschwanden dann, ohne die noch offene Rechnung des Barabends von 101,50 Euro zu begleichen.

Gestern saß Kuno K. nun wegen Betruges auf der Anklagebank. (Benno B. hat Glück. Seine Anschrift ist den Ermittlungsbehörden unbekannt. Auch Kuno pflegt inzwischen keinen Kontakt mehr zu ihm.) „Wir mussten in der Nacht zweimal mit Sack und Pack umziehen. Da haben wir uns eben entschädigt. Das haben wir dem Portier auch gesagt“, erklärte der Schwergewichtige grinsend. „So läuft das Leben doch nicht“, entgegnete der Staatsanwalt kopfschüttelnd. Und die Vorsitzende warf ein: „Sie können nicht selbstständig Geld in Abzug bringen.“

Hotelfachfrau Sabine S.* (43), als Zeugin geladen, gab an, die zwei Herren über mehrere Stunden bedient zu haben. „Sie tranken Champagner. Es ist durchaus üblich, dass wir den Gästen Kredit gewähren.“ Deshalb sei ihr die Bitte des Angeklagten, die Rechnung aufs Zimmer schreiben zu lassen, nicht ungewöhnlich erschienen.

„Geben Sie mir eine kleine Geldbuße“, schlug der Arbeitslose vor. So glimpflich kam er allerdings nicht davon, denn das Vorstrafenregister des einst auf Mallorca agierenden Bauunternehmers ist prall gefüllt. Es reicht von diversen Verkehrsdelikten über Körperverletzung, Unterschlagung, Konkursverschleppung bis hin zu Betrug in mehr als 30 Fällen.

Eine Geldstrafe von 300 Euro sei schon vonnöten, befand der Staatsanwalt. Das Gericht urteilte ebenso und gab zu bedenken, dass das Hotel die ihm entstandenen Kosten zivilrechtlich einklagen werde. „Die kriegen ihr Geld schon. Schließlich will ich die Leute nicht noch mehr ärgern“, meinte Kuno K. lässig. (*Namen geändert.) Hoga

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