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Aus dem GERICHTSSAAL: Zehn Monate Haft als „Zugabe“ DNA-Analyse überführte Rumänen als Einbrecher

Aus dem GERICHTSSAAL Alles Leugnen half Konstantin S. (33) nichts.

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Aus dem GERICHTSSAAL Alles Leugnen half Konstantin S. (33) nichts. Die nach dem 1. Verhandlungstag am 25. Oktober eilends nachgeholte DNA-Analyse des Speichels einer am Tatort zurückgelassenen Zigarettenkippe der Marke Marlboro überführte den Rumänen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ als Raucher derselben. Zusammen mit dem an einer Sektflasche gesicherten Abdruck seines rechten Ringfingers wurde es gestern ziemlich eng für den angeklagten Einbrecher. „Das hat mir jemand untergejubelt“, wollte Konstantin S. dem Gericht weismachen. „Es gibt viele Menschen, die mir nicht wohlgesonnen sind.“ Im Mai 2004 wurde der stets als Tourist ins Bundesgebiet Einreisende wegen Diebstahls von Autoradios zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Die sitzt er gegenwärtig ab. Zwischen dem 15. Januar und dem 11. Februar war der gelernte Elektriker allerdings noch auf freiem Fuß. In dieser Zeit – so die jüngste Anklage – drang er mit unbekannt gebliebenen Mittätern in einen Bungalow der Bornstedter Kleingartensparte Kurzes Feld ein und entwendete eine Mini-Stereoanlage und ein CD-Radio im Gesamtwert von 600 Euro (PNN berichteten). Als Erika L. (59) am 11. Februar vom Spartenvorsitzenden über einen vermeintlichen Einbruch in ihre Laube informiert wurde, eilte sie sofort zum Ort des Geschehens. „Die Tür des Bungalows stand offen. Alle Schränke waren durchwühlt und die Sachen auf dem Boden verteilt“, berichtete die als Zeugin Geladene. „Auf dem Tisch stand eine Flasche Sekt, die mir nicht gehörte.“ Außer besagten elektronischen Geräten hätten die Winterjacke ihres Ehemannes sowie dessen derbe Schuhe gefehlt. „Ich bin nicht in dieser Laube gewesen. Außerdem wäre es doch idiotisch, am Ort eines Verbrechens auch noch Sekt zu trinken“, warf der Rumäne ein. Die Vorsitzende hielt dagegen: „Sie haben bereits im Jahr 2003 Autoradios mitgehen lassen. Die Ihnen jetzt zur Last gelegten Taten passen genau in dieses Muster.“ Allerdings lasse sie sich gern von der Unschuld des Angeklagten überzeugen, falls dieser eine plausible Erklärung für die erdrückenden Indizien präsentieren könne. „Sie glauben mir ja doch nicht“, maulte Konstantin S. nun. „Ich kann nur sagen, da wollte mich jemand hereinlegen.“ Die Staatsanwältin hielt dies für eine Schutzbehauptung und zehn Monate Freiheitsstrafe für angemessen. Unter Einbeziehung der bereits gegen ihn verhängten Sanktion solle der Einbrecher nunmehr eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten absitzen. Das Amtsgericht folgte diesem Antrag. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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