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Aus dem GERICHTSSAAL: Zeuge: „Er hat sich kräftig gewehrt!“

Verfahren gegen Lutz Boede wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte eingestellt

Stand:

Bereits zum zweiten Mal beschäftigte sich das Amtsgericht jetzt mit einer vermeintlichen Widerstandshandlung des Geschäftsführers der Fraktion „Die Andere“, Lutz Boede, gegen Polizeibeamte. Bei der ersten Verhandlung Anfang dieses Jahres ging es noch um die Frage, ob die Veranstaltung zur Grundsteinlegung der Garnisonkirche am 14. April 2005 angemeldet war, die Boede durch lautstarkes Dazwischenreden gestört haben soll, was einen Polizeieinsatz auslöste.

Da dies nicht geklärt werden konnte, setzte Richterin Waltraud Heep das Verfahren zwecks Nachermittlung aus. Bei der gestrigen Neuauflage spielte dieser Fakt offensichtlich keine Rolle mehr. Der Prozess, der eigentlich den ganzen Tag dauern sollte, zu dem zahlreiche Be- und Entlastungszeugen geladen waren, ging bereits zur Mittagszeit mit einer Einstellung auf Kosten der Staatskasse zu Ende.

Lutz Boede bestritt, dass seine Zwischenrufe die Versammlung gestört hätten. Er habe vielmehr sein demokratisch verbrieftes Recht des öffentlichen Meinungsstreits wahrgenommen. Jörg Schönbohm, einer der Redner, habe zudem auf einen seiner kritischen Einwürfe reagiert, ohne sich aus dem Konzept bringen zu lassen. Dennoch sei er von zwei Polizisten aufgefordert worden, seine Äußerungen zu unterlassen. Kurz darauf sei er von den Beamten in Zivil „sehr rüde“ von seinem Stuhl gezogen und geschubst worden. „Ich habe mich auf keinen Fall durch drücken, schieben und reißen, wie es in der Anklage steht, gewehrt. Ich habe nur gesagt, ich könne alleine laufen“, so Boede.

Den im Einsatz befindlichen Ordnungshütern war „von oben“ übermittelt worden, der Veranstalter wünsche keine Störungen. Dies bestätigten mehrere Polizisten im Zeugenstand.

Da Lutz Boede aus ihrer Sicht gegen das Versammlungsgesetz verstieß, sich auch einige Besucher des Festakts gestört fühlten, sollte er „rausgenommen“ werden. Speziell angesetzt sei keiner auf ihn gewesen. „Ich habe Herrn Boede am Hosenbund gegriffen. Aber er hat sich sacken lassen und laut “Hilfe, Polizeigewalt“ gerufen“, berichtete ein Beamter. Als er und sein Kollege ihn am Arm gepackt hätten, um ihn wegzuführen, habe er sich „kräftig gewehrt“.

„Der Wunsch des Veranstalters nach störungsfreiem Verlauf ist keine gesetzliche Grundlage. Wo steht geschrieben, dass es verboten ist, auf Redebeiträge unter freiem Himmel zu reagieren?“, fragte die Vorsitzende. „Was wäre passiert, wenn Sie nicht eingeschritten wären? Bestand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?“, hakte sie nach. Der so in die Enge getriebene Polizist gab zu: „Herr Boede hätte vermutlich weiter gestört. Die Veranstaltung wäre aber nicht gesprengt worden“, vermutete er. Hoga

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