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Aus dem GERICHTSSAAL: Zeuge: „Ich bin schuld!“

Gestern saß der Falsche auf der Anklagebank

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALGestern saß der Falsche auf der Anklagebank Fast wie bei den Fernseh-Gerichtsshows, bei denen zum Schluss oft der Falsche auf der Anklagebank sitzt, ging es gestern in dem ehrwürdigen Gebäude in der Hegelallee zu. Erst glaubte die Vorsitzende, sie könne gar nicht verhandeln. Grund: Der Angeklagte Magnus M.* (27) bestritt die Vorwürfe vehement. Das Opfer hatte sich krank gemeldet, lag zu Hause im Bett. Es hätte dem vermeintlichen Täter aber gegenüber gestellt werden müssen, um ihn als Schläger zu identifizieren oder seine Schuld auszuschließen. Schon wollte die Richterin die Zeugen wieder wegschicken und einen neuen Termin anberaumen, da meldete sich ein Kollege des Angeklagten aus dem Zuschauersaal. „Ich bin schuld“, ließ Niklas N.* (20) verlauten. „Das habe ich auch schon dem Staatsanwalt am Telefon gesagt.“ Doch da war es bereits zu spät. Justitias Mühlen mahlten langsam, aber gründlich, luden Magnus M. zur Hauptverhandlung vor. Laut Anklage soll der Konditormeister in der Nacht des 8. Februar 2004 vor dem „Lindenpark“ seine Faust durch die geöffnete Fensterscheibe eines Taxis geschoben, selbige danach mit Wucht im Gesicht eines weiblichen Fahrgastes platziert haben. Die junge Potsdamerin soll durch diese Misshandlung ein Hämatom, Prellungen sowie ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule erlitten haben. „Ich weiß, dass man Frauen nicht schlägt“, bekannte Niklas N. schuldbewusst. Noch saß er auf dem Zeugenstuhl, wurde vom Staatsanwalt eindringlich darauf hingewiesen, er brauche keine Angaben zu machen, die ihn selbst belasten. Doch der gelernte Zuckerbäcker wollte der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen. „Ich habe die Frau gehauen, aber nur mit der flachen Hand. Sie hat mich provoziert. Da bin ich ausgerastet. Außerdem hatte ich ein bisschen zu viel getrunken.“ „Sie haben in der Tat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Angeklagten“, stellte die Richterin fest. „Kein Wunder, dass die Geschädigte Sie bei der Wahllichtbildvorlage der Polizei als möglichen Täter angab.“ Magnus M. wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Nils N. musste sich darauf einrichten, demnächst wegen des Vorwurfs der Körperverletzung auf der Anklagebank Platz zu nehmen. (*Namen v. d. Redaktion geändert.) Hoga

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