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Landeshauptstadt: Zeuge: „Ich habe mit dem Kampfhund gekämpft!“

Rassebestimmung besagt: Bulldogge Bobby ist nicht gefährlich, sondern freundlich, ruhig und lieb

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Rassebestimmung besagt: Bulldogge Bobby ist nicht gefährlich, sondern freundlich, ruhig und lieb Von Gabriele Hohenstein Matthias B. (26) hat sich gut auf seinen Prozess vorbereitet. Der Staatsanwalt legt dem blonden, jungen Mann zur Last, seinen Mischlingshund Bobby am 4. Dezember 2002 nicht „ausreichend gesichert“ zu haben, so dass er einen Nachbarn in den Zeigefinger der rechten Hand beißen konnte. „Bobby ist kein Mischling, sondern eine American Bulldogge, und als solche nicht als gefährlich eingestuft“, präzisiert der wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte. „Ich habe extra eine Rassebestimmung machen lassen“, erklärt er und überreicht Richterin Judith Janik eine Kopie besagten Dokuments. Aus dieser geht hervor, der schwarz-weiße Rüde sei „sehr freundlich, ruhig, lieb und anderen Menschen gegenüber aufgeschlossen“. An besagtem Nachmittag sei er mit seinem angeleinten Hund in Babelsberg Gassi gegangen, als der kleine spitzartige Vierbeiner von Hans H. aus einer Torausfahrt herausgeschossen gekommen sei und sich sofort in Bobby verbissen habe, so Matthias B. „Ich habe versucht, die beiden zu trennen. Herr H. hat zuerst nur dabeigestanden und geguckt. Dann haben wir beide an den Hunden gezerrt. “ Bis zu jenem Vorfall habe Bobby weder Mensch noch Tier angegriffen, versichert der Gebäudereiniger. Damit er nicht ins Tierheim müsse, habe er ihn vor eineinhalb Jahren von einem Freund, der nach Bayern zog, übernommen. „Aber davor kannte ich ihn auch schon.“ Matthias B. vermutet, sein Nachbar sei bei dem Gerangel eventuell von seinem eigenen Hund verletzt worden. „Der hat wie verrückt in der Gegend herumgeschnappt. Wenn Bobby zugebissen hätte, hätte der Mann nicht nur so einen kleinen Dreiangel im Finger gehabt.“ „Ich öffnete das Tor, da stand der Angeklagte mit seinem Hund direkt davor“, erinnert sich Hans H. (56) im Zeugenstand. Nein, angeleint sei sein Tier nicht gewesen. „Das mache ich nie. Der ist so klein, und außerdem hört er auf mich“, erzählt der Selbstständige. „Im Stadtgebiet von Potsdam gilt Leinenzwang“, wirft der Staatsanwalt ein. „Wieso halten Sie sich eigentlich nicht daran?“ Der Zeuge versucht sein Heil in der Flucht nach vorn. „In dieser Ecke von Babelsberg nimmt keiner seinen Hund an die Leine.“ Selbst wenn er seinen Winzling gesichert hätte, sei die Chance, von dem großen Hund des Angeklagten angefallen und schwer verletzt zu werden, gleich Null gewesen, glaubt er. „Ich habe mit dem Kampfhund gekämpft und ihm in die Lefzen gegriffen“, dramatisiert der Mann. „Da hat er zugebissen.“ Dass Bobby eben nicht unter diese Kategorie fällt, dringt kaum zu ihm durch. „Ist Ihnen der Hund des Angeklagten vorher schon einmal aufgefallen“, fragt die Richterin. Der Zeuge schüttelt den Kopf. Eigentlich ist er nur vor Gericht gezogen, um die Tierarztkosten erstattet zu bekommen, räumt er ein. „Die müssen Sie zivilrechtlich einklagen. Uns interessiert heute nur die Straftat“, betont die Vorsitzende und stellt das Verfahren gegen Matthias B. wegen Geringfügigkeit ein. Hans H. wird mit auf den Weg gegeben, einen Teil der Schuld zu tragen.

Gabriele Hohenstein

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