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Aus dem GERICHTSSAAL: Zeuge: Tod der Thailänderin angekündigt

Gutachter bescheinigte dem Angeklagten verminderte Steuerungsfähigkeit

Stand:

War es Mord oder Totschlag? Die Anklage geht von Letzterem aus. Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer Frank Tiemann gab zu Prozessbeginn jedoch den Hinweis, der Potsdamer Thomas P. (47) könne eventuell auch wegen Mordes an seiner thailändischen Geliebten Praew D. (23) verurteilt werden. Am gestrigen Verhandlungstag sagte Ralf-Peter Sch. (41), eigens aus Thailand eingereister Zeuge, aus, sein Bekannter Thomas P. habe ihm gegenüber geäußert: „Wenn sie mir weiter Probleme macht, bringe ich sie um.“

Seit Anfang Februar muss sich Thomas P. vor dem Landgericht verantworten, weil er Praew D. am 17. März 2009 in dem gemeinsam bewohnten Haus im nordthailändischen Chiang Mai mehrfach eine Flasche auf den Kopf geschlagen, die junge Frau gefesselt und mit einer Socke geknebelt haben soll. Die Prostituierte erstickte qualvoll. Als Motiv der Tat nimmt die Staatsanwaltschaft Eifersucht an. Thomas P. – gelernter Kfz-Mechaniker, Immobilienkaufmann und PR-Verantwortlicher, unter anderem vorbestraft wegen Unterschlagung, Erpressung sowie mehrfacher Untreue – erklärte zu Prozessbeginn, er könne sich an nichts mehr erinnern. Er sei zu betrunken gewesen. Ein zur Verhandlung geladener Rechtsmediziner errechnete einen Alkoholpegel von 2,99 Promille. (PNN berichteten.)

Thomas P. habe besonders gern Cola mit Rum getrunken, den Hochprozentigen gleich flaschenweise in einer von Deutschen betriebenen Bar in Chiang Mai bestellt, erinnerte sich der Zeuge Ralf-Peter Sch. Habe der Angeklagte einen gewissen Pegel erreicht, sei er beleidigend und „richtig böse“ geworden. Einmal habe er gedroht, einen ebenfalls in Thailand lebenden Homosexuellen durch einen Auftragskiller aus dem Weg räumen zu lassen. Als Thomas P. in betrunkenem Zustand ankündigte, Praew D. zu töten, hätten sich ihm „die Nackenhaare aufgestellt“. Er habe dies durchaus ernst genommen und sich von seinem Bekannten zurückgezogen.

Der Angeklagte habe einen normalen Intelligenzquotienten, führte der psychiatrische Gutachter Alexander Böhle gestern aus. Er sei selbstbezogen, könne sich nicht gut einordnen und lebe gern auf großem Fuß. „Sein Besitzstreben ist ausgeprägt. Die Beziehung zu Praew D. war ein Prostitutionsverhältnis. Das besagt aber nicht, dass man sich im Rahmen eines solchen Verhältnisses nicht verlieben kann.“ Als sich die Thailänderin einem anderen Mann zuwandte, der sie bezahlte, habe Thomas P. das nicht ertragen. „Das Tatgeschehen war sehr komplex, kein typischer Verlauf eines Affektdelikts“, so Böhle. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt gewesen sei. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Hoga

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