zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Zeugin: Die Tasche hatte auf einmal einen dicken Bauch

Verbrechen des räuberischen Diebstahls bei Schlecker nicht bewiesen / Freispruch für Pflegerin

Stand:

Räuberischer Diebstahl ist ein Verbrechen und wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Kommt dann noch Körperverletzung dazu, fällt die Sanktion unweigerlich höher aus. Doch Angelika A.* (37) – angeklagt wegen eben dieser Taten – verließ den Verhandlungssaal am Dienstag als unbescholtene Frau. Die Altenpflegerin hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn energisch bestritten. Nach Abschluss der Beweisaufnahme waren sich Staatsanwaltschaft und Schöffengericht einig: Es kann, es muss aber nicht so gewesen sein. Freispruch!

Die Anklage legte Angelika A. zur Last, am 18. Juni 2010 in der Schlecker-Filiale Am Schlaatz diverse Kosmetikartikel in ihre Handtasche gesteckt zu haben, ohne zu bezahlen. Als die Filialleiterin die Frau bat die Tasche zu öffnen, soll sich die Potsdamerin geweigert, sich dann ein Gerangel mit der Angestellten geliefert haben, in dessen Folge diese Hautabschürfungen und Hämatome erlitt. Dann sei die vermeintliche Diebin geflüchtet.

„Sie weiß genau, wo ich wohne. Trotzdem hat sie mich durch die Polizei suchen lassen. Die haben Fingerabdrücke von mir genommen und mich wie einen Schwerverbrecher behandelt“, empörte sich die Angeklagte. „Ich habe nichts geklaut.“ Deshalb habe sie auch keine Veranlassung gesehen, ihre Tasche zu öffnen.

Die Filialleiterin – als Zeugin geladen – war sich allerdings sicher, dass die Kundin sie bestohlen habe. „Sie kam mit einer kleinen, dünnen Tasche in den Laden. Als sie ihn verlassen wollte, hatte die Tasche auf einmal einen dicken Bauch“, erinnerte sie sich. Außerdem habe eine andere Kundin ihr zuvor erzählt, Angelika A. und eine Bekannte hätten den Plan gefasst, an diesem Tag in der Filiale zu klauen. „Es war die Zeit der Fußball-WM. Deutschland spielte. Deshalb war nicht viel los“, berichtete die Filial-Chefin. Angelika A. soll sich das Spiel in einem benachbarten Imbiss angeschaut haben. „Zwischendurch war sie mehrfach im Geschäft. Und jedesmal war sie betrunkener.“ Beim letzten Mal habe sich die Angeklagte auffällig in einer Ecke herumgedrückt, dies und jenes in die Hand genommen. „Gesehen habe ich nicht, dass sie etwas eingesteckt hat. Aber ich vermute es“, erklärte die Angestellte. Deshalb wollte ich sie auch einschließen und warten, bis die Polizei kommt. „Ich hielt die Tür zu. Sie riss sie wieder auf. Das ging ungefähr fünf Minuten so.“ Absichtlich – wie angeklagt – sei sie von der Frau nicht angegriffen worden, räumte sie dann ein.

„Es gab für die Filialleiterin keinen Grund, vom Festnahmerecht Gebrauch zu machen. Meine Mandantin hat aus Notwehr gehandelt“, befand die Verteidigerin. (*Name geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })