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Aus dem GERICHTSSAAL: Zeugin: „Es ratschte Blech gegen Blech!“ Missglücktes Wende-

Manöver kostet 100 Euro

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Aus dem GERICHTSSAALManöver kostet 100 Euro „Ich dachte noch, das wird doch hoffentlich nicht mein Auto gewesen sein“, berichtet Heidelinde H.* (45) im Zeugenstand.Während eines Plausches mit einer Bekannten vor der Haustür vernahm die Sachbearbeiterin am Abend des 30. August 2004 ein Knirschen, sah danach – aufmerksam geworden – ein großes helles Auto in einer engen Parklücke vor ihrem Wohnblock Am Stern rangieren. „Unmittelbar danach ratschte noch einmal Blech gegen Blech.“ Danach, so die Beobachtung der Augenzeugin, gab der Fahrer des Crash-Autos Gas. Geistesgegenwärtig notierte sie sich das Kennzeichen des flüchtenden Fahrzeugs, vergewisserte sich danach, dass es sich tatsächlich um ihren Skoda handelte. Dessen Stoßstange war eingedellt, das Nummernschild aus der Verankerung gerissen. Die Werkstatt schätzte den Schaden auf rund 600 Euro. Max M.*(23) auf der Anklagebank behauptet, von dem Anstoß nichts mitbekommen zu haben. „Ich hatte bisher noch nie einen Unfall“, versichert der Lehrling erregt. „Und ich wäre doch nicht abgehauen, wenn ich irgend etwas gemerkt hätte.“ An jenem Abend habe er bei einem Freund in aller Ruhe DVD-Filme geschaut. „Als ich nach Hause kam, erzählten mir meine Eltern, die Polizei wäre da gewesen, ich solle mich umgehend auf der Wache melden“, so der wegen Unfallflucht Angeklagte. Bevor er der Aufforderung nachkam, habe er sich sein Auto angeschaut. „Da war nichts, was auf einen Zusammenstoß gedeutet hätte.“ Carina C.* (27) stand zufällig auf ihrem Balkon in der ersten Etage, als sie das Manöver beobachtete. „Ich hätte dort nicht gewendet, dafür ist es viel zu eng“, konstatiert die Krankenschwester im Zeugenstand. „Nachdem es ein zweites Mal knirschte, hielt der Fahrer kurz an und guckte nach hinten. Danach fuhr er los. Es gelang mir noch, das Kennzeichen aufzuschreiben.“ Erkannt habe sie den Mann am Steuer nicht. Der Polizeibeamte, der die Unfallanzeige aufnahm, kann sich an den Vorfall nicht mehr erinnern. „So etwas kommt jeden Tag mehrfach vor“, erklärt er zur Entschuldigung, verweist auf seinen Einsatzbericht. Dem ist zu entnehmen, dass am Auto des Angeklagten keine frischen Unfallspuren gesichert wurden. Das Gericht stellt das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro ein. (*Namen geändert.) Hoga

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