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Aus dem GERICHTSSAAL: Zickenalarm im Solarium

Ankläger: Keiner weiß, wie voll die Flasche war

Stand:

Am 6. März trafen Marlene M.* (25) und Verena V.* (36) im Sonnenstudio des Marktcenters aufeinander. Erstere ist die aktuelle Freundin von Benjamin B., letztere die Verflossene. Glaubt man Marlene, so terrorisierte Verena sie in der Vergangenheit mit bösen SMS und anonymen Briefen, die den Verdacht nähren sollten, ihr Freund treibe ein falsches Spiel mit ihr. „Ich habe ihr nur gesagt, sie möge sich aus unserem Leben raushalten“, erzählt Marlene M.*, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung. Verena V. habe darauf geantwortet: Na, dann frag doch mal deinen Penner, was der zu Hause so macht. „Da ist mir die Hand ausgerutscht“, bekennt die gelernte Verkäuferin.

„Leider nicht nur die Hand“, wirft Amtsrichterin Kerstin Devriel ein. Laut Anklage soll Marlene M. ihrer Kontrahentin eine halbvolle Plastikflasche ins Gesicht geschlagen, sie dadurch an der Lippe verletzt haben. „Ich hatte die Flasche in der Hand, weil ich sie anschließend bei Rewe zurückgeben wollte. Sie war schon so gut wie leer. Ich habe sie extra mitgebracht“, so die Potsdamerin, fördert eine Saftflasche mit einem Fingerhut voll roter Flüssigkeit zutage. „Ich habe nichts ausgekippt, das schwöre ich.“

„Die Betreiberin des Solariums ist eine Freundin von mir. Nach dem Sonnen trinke ich oft noch einen Kaffee mit ihr“, berichtet Verena V. So sei es auch am Tag des Vorfalls gewesen. Marlene M. habe sich plötzlich vor ihr aufgebaut und sehr aggressiv gefordert, sie künftig in Ruhe zu lassen. „Ich habe ihr gesagt, ich hätte mit ihrem Leben definitiv nichts zu tun. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Das reicht mir völlig“, versichert die Zivilangestellte der Bundeswehr. Doch Marlene habe nur höhnisch gegrinst, ihr einen schmerzhaften Hieb mit ihrer zu etwa zwei Dritteln gefüllten Flasche versetzt. „Meine Wange war stark gerötet, die Lippe innen aufgeplatzt. Außerdem bekam ich heftige Kopfschmerzen. Der Arzt hat mich drei Tage krank geschrieben, weil der Verdacht einer Gehirnerschütterung bestand“, so Verena V. (Ein entsprechendes Attest befindet sich nicht in der Gerichtsakte, obwohl die Zeugin aufgefordert wurde, es zu besorgen.) „Haben Sie in der Vergangenheit mal Kurznachrichten von Ihrem Handy an die Angeklagte geschickt“, fragt Amtsrichterin Devriel. Verena V. bestreitet dies zunächst, gibt schließlich klein bei.

„Wie voll die Flasche tatsächlich war, lässt sich nicht mehr aufklären“, befindet der Staatsanwalt. Er gehe daher nicht mehr von gefährlicher, sondern lediglich von Körperverletzung aus. Das sieht das Gericht ebenso, stellt das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro ein. (*Namen geändert.) Hoga

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