Aus dem GERICHTSSAAL: Zickenkrieg mit Folgen
700 Euro Strafe für Wurf mit einer Ketchupflasche und ein paar Backpfeifen
Stand:
Eine volle Ketchupflasche – als Wurfgeschoss eingesetzt – ist ein Werkzeug, befindet Amtsrichterin Kerstin Nitsche. Und eine emotional aufgeladene Situation rechtfertige noch lange keine Ohrfeigen. Das sieht Karina K.* (23) heute ebenso. Doch im Sommer 2011 tobte der Zickenkrieg zwischen ihr und der damaligen Erzfeindin Mareike M.* noch heftig. Am 22. Juni rastete Karina K. dann richtig aus. Das brachte sie jetzt wegen versuchter gefährlicher sowie einfacher Körperverletzung auf die Anklagebank. „Eine Freiheitsstrafe muss es nicht sein, schließlich sind Sie Ersttäterin“, erklärte die Vorsitzende. Eine Geldstrafe von 700 Euro sei jedoch angemessen. Die dürfte die Hartz-IV-Empfängerin hart treffen. „Jetzt muss ich halt die Konsequenzen tragen“, meint sie zerknirscht.
Der Staatsanwalt bohrt und bohrt, doch richtig kriegt er die Hintergründe der Fehde zwischen den jungen Frauen nicht heraus. „Mareike hat öfter Kommentare losgelassen, die mir nicht gepasst haben. Die hat mich ständig provoziert und beleidigt“, erzählt Karina K. Am Tattag habe sie drei oder vier Bier getrunken, sei dann gegen 18 Uhr zur Wohnung von Mareike M. gefahren, in der sich mehrere Bekannte der Mieterin aufhielten. „Dort ist die Situation eskaliert. Auf dem Tisch stand eine Ketchupflasche. Die habe ich gegriffen und nach ihr geworfen. Ich habe aber nicht getroffen“, berichtet die Angeklagte.
Und weil sie so in Rage war, habe sie der Kontrahentin gleich noch ein paar Backpfeifen versetzt. „Wollten Sie denn treffen?“, fragt der Staatsanwalt. „Auf keinen Fall wollte ich die Flasche Mareike an den Kopf werfen“, entgegnet die Arbeitslose. „Ich habe mich ja auch bei ihr entschuldigt. Im Verlauf des turbulenten Abends erlitt Mareike M. auch Schläge von einer anderen Bekannten. Die waren so heftig, dass sie eine Gehirnerschütterung und zahlreiche Hämatome davontrug. Ursprünglich ging die Anklage davon aus, Karina K. habe diese Frau zu den Tätlichkeiten angestachelt. Das konnte während der Verhandlung nicht bewiesen werden.
„Viel weiß ich nicht mehr“, lässt Mareike M. (19) im Zeugenstand verlauten. „Die anderen haben Alkohol getrunken, ich nicht. Karina hat die Flasche geworfen und mir ein paar geknallt. Irgendwann haben sich alle gehauen.“ Inzwischen sei sie Mutter, gehe jeglichem Stress aus dem Weg. Sie habe sich mit Karina K. ausgesprochen und sich mit ihr wieder vertragen. „Mein Sohn lebt zwar in einer Pflegefamilie, aber ich habe keine Lust, ihn für immer zu verlieren“, beteuert sie.
Karina K. hatte Glück, dass die Flasche ihre Kontrahentin verfehlte. Deshalb sei „lediglich“ versuchte gefährliche Körperverletzung angeklagt und man könne den Strafrahmen mildern, erläuterte der Staatsanwalt. (*Namen geändert.) Hoga
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