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Landeshauptstadt: Ziege durch Schächten getötet Rituelles Schlachten mit Ordnungsstrafe geahndet

Golm - Erstmals ist in Potsdam ein Fall bekannt geworden, wo ein Haustier ungenehmigt durch Schächten getötet wurde. Ein Jäger hatte am 19.

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Golm - Erstmals ist in Potsdam ein Fall bekannt geworden, wo ein Haustier ungenehmigt durch Schächten getötet wurde. Ein Jäger hatte am 19. August vorigen Jahres in einem Waldstück am Golmer Geiselberg einen Mann beobachtet, der auf diese von Tierschützern als grausam eingestufte Art eine Ziege schlachtete. Daraufhin alarmierte er die Polizei. Am Donnerstag sollte dazu eine Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden. Richter Wolfgang Peters musste dass Verfahren jedoch einstellen, weil „niemand zweimal für dieselbe Sache belangt werden darf“. Das Schächten des Tiers war nämlich vom Ordnungsamt bereits am 8. November 2007 mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet worden, das der Beschuldigte auch bezahlt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte dennoch ermittelt.

Unter Schächten versteht man das Schlachten des zuvor nicht betäubten Tieres mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite. Dadurch soll ein möglichst rückstandsloses Ausbluten des Tieres erreicht werden. Diese Methode wird insbesondere im Judentum und im Islam angewendet, wo religiöse Vorschriften den Verzehr von Blut verbieten. Wie Richter Peters auf PNN- Nachfrage bestätigte, lagen auch dem Fall am Geiselberg religiöse Motive zugrunde. Der Babelsberger deutscher Nationalität gehört dem Islam an.

Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, weil das Tierschutzgesetz das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung untersagt. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, sofern das Fleisch von Personen gegessen wird, denen religiöse Vorschriften den Verzehr nicht geschächteter Tiere verbieten. Das Schächten muss jedoch in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom Veterinäramt überwacht werden. Wer wie der Babelsberger Muslim diese Regelungen nicht einhält, macht sich strafbar bzw. begeht eine Ordnungswidrigkeit. E. Hoh

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