zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Zigaretten auf dem Bauch ausgedrückt

Drewitz - Sogar brennende Zigaretten soll er auf ihrem Bauch ausgedrückt haben: Ein 49-jähriger Potsdamer muss sich ab dem kommenden Dienstag am Amtsgericht verantworten, weil er seine damalige Freundin mehrfach geschlagen, getreten, gewürgt und ihr schließlich sogar Brandwunden zugefügt haben soll. Gerichtssprecher Wolfgang Peters bestätigte am Montag auf Anfrage, dass für den Prozess wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen seien.

Stand:

Drewitz - Sogar brennende Zigaretten soll er auf ihrem Bauch ausgedrückt haben: Ein 49-jähriger Potsdamer muss sich ab dem kommenden Dienstag am Amtsgericht verantworten, weil er seine damalige Freundin mehrfach geschlagen, getreten, gewürgt und ihr schließlich sogar Brandwunden zugefügt haben soll. Gerichtssprecher Wolfgang Peters bestätigte am Montag auf Anfrage, dass für den Prozess wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen seien.

Die Liste der Vorwürfe gegen den Angeklagten ist laut der Prozessankündigung des Amtsgerichts lang. Zwischen dem 2. Dezember 2011 und dem 23. Januar dieses Jahres soll er die gleichaltrige Frau in mehr als sechs Fällen misshandelt und beschimpft haben, vor allem in ihrer Wohnung in der Günther-Simon-Straße im Plattenbauviertel Drewitz. Dabei sollen sich die Attacken verschärft haben. Mehrfach ist davon die Rede, dass der Angeklagte den Kopf der Frau gegen die Wand gestoßen haben soll und er sie als Hure beschimpfte. Am Ende soll der Angeklagte die Frau zwischen dem 18. und dem 23. Januar gleich mehrfach malträtiert haben. Nach Schlägen soll der Potsdamer etwa auf ihren Körper uriniert haben. Als er schließlich auch noch die Kleidung der Frau angezündet habe, soll sie „großflächige Brandwunden“ an der Brust, am Genitalbereich und an den Oberschenkeln erlitten haben, so das Gericht. Wie Peters sagte, sitze der Angeklagte seit dem 23. Januar in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil wird am zweiten Verhandlungstag am 8. August erwartet. H. Kramer

H. Kramer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })