Aus dem GERICHTSSAAL: Zigaretten nur sichergestellt?
Angeklagter: Automat war bereits aufgebrochen
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Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter: Automat war bereits aufgebrochen Der Zivilpolizist traute seinen Augen nicht: In der Potsdamer Straße plagte sich zu nächtlicher Stunde ein alkoholisierter Mann mit einem gefüllten Müllsack herum. Gegenüber des Bornstedt Carrees platzte selbiger auf. Heraus purzelten stangenweise Zigaretten und Euromünzen. Die Geschichte, die der Ordnungshüter von dem vermeintlichen Einbrecher zu hören bekam, klang hanebüchen. Glimmstängel und Geld sollten aus einem von Unbekannten aufgehebelten Zigarettenautomaten der leerstehenden Gaststätte „Katharinenholz“ stammen. Er habe die Beute des wahrscheinlich gestörten Diebes lediglich in Sicherheit bringen wollen. Der Staatsanwalt glaubte die Story nicht und bezichtigte Andy A. (40, Name geändert), am 27. April 2004 rund 170 Stangen Zigaretten der unterschiedlichsten Sorten, dazu 62 Euro Kleingeld aus der seit Anfang des Jahres verwaisten Lokalität entwendet zu haben. Es passte ja auch alles so schön. Andy A. ist gelernter Stahlbauschlosser, das Aufbrechen eines Zigarettenautomaten für ihn ein Kinderspiel. Während der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht blieb der Potsdamer bei seiner Version. Da er in der Nähe wohne, sei er vom Verwalter des „Katharinenholz“ gebeten worden, ab und an nach dem Rechten zu sehen, habe auch einen Schlüssel für das Objekt besessen. An besagtem Tag sei er damit befasst gewesen, alten Krempel der Vormieter für die Müllabfuhr bereitzustellen. Irgendwann sei ihm der aufgehebelte Zigarettenautomat samt bunt auf dem Fußboden verstreutem Inhalt aufgefallen. „Ich wollte die Sachen bloß sicherstellen und den Eigentümer informieren“, beteuerte der wegen Diebstahls Angeklagte. „Warum haben Sie nicht sofort die Polizei gerufen? Dass Sie durch Ihr Vorgehen Spuren verwischen, ist Ihnen wohl nicht in den Sinn gekommen“, rügte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Eigentlich meine er nicht, dass der Angeklagte der Täter sei, mutmaßte der Hausverwalter im Zeugenstand. Andy A. rauche nicht, habe sich zudem stets als zuverlässig erwiesen. Ihm sei bekannt, dass sich schon Wochen vor diesem Vorfall jemand – allerdings ohne Erfolg – an dem Automaten zu schaffen machte. Bis auf ein offen stehendes Fenster habe er keine Einbruchsspuren an der nur notdürftig gesicherten Gaststätte gefunden. „Es gibt keine objektiven Beweismittel, die die Täterschaft des Angeklagten belegen“, konstatierte der Staatsanwalt. Obwohl die zum Besten gegebene Geschichte wirklich haarsträubend sei, müsse er freigesprochen werden. Dem schloss sich das Gericht an. Hoga
Hoga
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