Aus dem GERICHTSSAAL: Zoff mit dem Hüter des stillen Örtchens
Toilettenmann vom Hauptbahnhof erlitt Angstzustände nach Bedrohung
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Aus dem GERICHTSSAALToilettenmann vom Hauptbahnhof erlitt Angstzustände nach Bedrohung Ehe er Mirko M.* (29) kennen lernte, war Olaf O.* (44), der Toilettenwart vom Hauptbahnhof, ein zufriedener Mensch. Später litt er unter Angstzuständen, sobald das Wochenende nahte. Dann nämlich soll Mirko M. in schöner Regelmäßigkeit in dem ansonsten stillen Örtchen Zoff gemacht haben. Schon einmal landete Mirko M. wegen Beleidigung des Mannes auf der Anklagebank, musste eine Geldbuße von 150 Euro zahlen. Danach soll er seinen Terror intensiviert, Olaf O. sogar mit dem Tod bedroht haben. Am 11. Dezember vorigen Jahres – so die Anklage – erschien der Arbeitslose erneut zu nächtlicher Stunde in der Bahnhofstoilette und forderte Olaf O. auf herauszukommen, weil er mit ihm abrechnen wolle. Das brachte dem Potsdamer jetzt eine erneute Anklage ein. „Er war zwar jedes Mal stark angetrunken, aber ich hatte trotzdem Angst, dass er seine Ankündigungen wahr machen könnte“, erzählt der Toilettenmann im Zeugenstand. „Ich war nervlich total am Ende.“ Als er Mirko M. in besagter Nacht erblickte, habe er seinen Arbeitsplatz zitternd, aber dennoch zügigen Schrittes verlassen und den Bundesgrenzschutz um Hilfe gebeten. „Die Beamten nahmen ihn dann mit.“ Danach sei Mirko M. noch einmal in Begleitung eines Bekannten gekommen und habe dieselben Drohungen ausgestoßen, erzählt der Zeuge. Dieser Bekannte habe sich bei ihm für das Verhalten seines Freundes entschuldigt und gesagt, so kenne er ihn eigentlich nicht. „Der Toilettenmann hat den BGS schon gerufen, wenn er mich bloß von weitem gesehen hat“, entgegnet Mirko M. Er habe wegen der Kälte manchmal im Bahnhofsinneren auf seinen Bus gewartet, erklärt er seinen Aufenthalt in der Nähe der Toiletten. „Erhielten Sie ein Hausverbot für diesen Bereich?“, wirft die Vorsitzende ein. „Das ist nämlich üblich, wenn jemand im Bahnhof Straftaten begeht.“ Der bislang wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte Vorbelastete schüttelt den Kopf so heftig, dass sein Pferdeschwanz in Schwingungen gerät. „Nö, warum auch? Ich habe doch nur zu meinem Kumpel gesagt, wegen diesem Arsch musste ich 150 Euro blechen.“ Weder vorher noch nachher habe er sich zu irgend welchen Unflätigkeiten gegen den Toilettenmann hinreißen lassen. „Inzwischen gehe ich sowieso nicht mehr auf dieses Klo, und wenn ich noch so nötig müsste“, betont Mirko M. kategorisch. Da nicht zu befürchten ist, dass die Streithähne erneut aneinander geraten, stellt das Gericht das Verfahren gegen Mirko M. wegen geringer Schuld ein. (*Namen geändert.) gh
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