Aus dem GERICHTSSAAL: Zoff um unbezahlten Zahnersatz
Dentist verklagte Patienten / Freispruch
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Aus dem GERICHTSSAALDentist verklagte Patienten / Freispruch Ausgerechnet bei seiner eigenen Hochzeit ging die Zahnprothese von Bernhard B. (60, Name geändert) in die Brüche. Schon vorher hatte sich der Mann über das Provisorium in seinem Mund geärgert, dass jeden Bissen zur Qual werden ließ und seinem Zahnarzt das Vertrauen entzogen. Bernhard B. suchte sich einen neuen Dentisten, schenkte ihm – nach eigener Aussage – reinen Wein ein, dass es mit seinen Finanzen nicht zum Besten bestellt und er nicht krankenversichert sei. Der Zahnarzt habe ihm daraufhin mündlich Behandlungskosten in Höhe von 870 Euro sowie Ratenzahlung in Aussicht gestellt. Einen detaillierten Heil- und Kostenplan, wie es üblich ist, habe er erst während des Zivilprozesses gesehen, in dem er sich mit dem Zahnarzt über die Erstattung der tatsächlich entstandenen Gebühren von 1776 Euro stritt. Gestern musste sich Bernhard B. wegen Betruges vor dem Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, der Angeklagte habe den Mediziner über seine finanzielle Misere, die ihm eine so teure Behandlung nicht gestattete, im Unklaren gelassen. Der ehemals Selbstständige fühlte sich in seiner Ehre gekränkt, beteuerte, dem Zahnarzt drei Raten über insgesamt 370 Euro ausgehändigt zu haben. Dann habe er die Zahlung eingestellt, da ihm auch der neue Zahnersatz Probleme bereitete. Statt selbige zu beseitigen, habe der Dentist erklärt, ohne Geld würde er keinen Finger mehr rühren. Kurz danach sei Bernhard B. die Rechnung über rund 1700 Euro ins Haus geflattert, von der ihm erst nach Einspruch durch seinen Anwalt die bisher geleisteten Zahlungen abgezogen wurden. „Im Zivilverfahren wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass die Leistung des Zahnarztes mangelhaft war“, warf die Verteidigerin ein. „Bevor er die Brücke einsetzte, hätte er erst die ausgedehnte Parodontose beseitigen müssen. Mein Mandant war somit gar nicht in der Pflicht zu zahlen.“ Der als Zeuge geladene Zahnarzt betonte, den Patienten sehr wohl über die tatsächlichen Kosten informiert, ihm mit der Rechnung auch einen Heil- und Kostenplan zugeschickt zu haben. Dass Bernhard B. nicht versichert war, habe ihm keine Kopfschmerzen bereitet. „Er erklärte mir, er könne zahlen. Von einer Ratenvereinbarung ist nie die Rede gewesen“, so der Mediziner. Als er von Bernhard B. nichts mehr hörte, der Patient auf Telefonanrufe und Mahnungen nicht reagierte, habe er Strafanzeige wegen Betruges gestellt. Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode befand, eine Betrugsabsicht sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Schließlich habe er von Anfang an erklärt, knapp bei Kasse zu sein. Freispruch! Hoga
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