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Aus dem GERICHTSSAAL: Zoff um Wurst-Bude

Abschleppen des Hängers ohne Versicherungsschutz nicht zu widerlegen

Stand:

„Ein Fahrlehrer, der die Gesetze des Straßenverkehrs missachtet, ist kein Fahrlehrer mehr“, betont Bernd B. (47, Name geändert) und dementiert vehement die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft, er habe gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Am Ende der Verhandlung stellt das Gericht das Verfahren gegen den Mann, der das Strafgesetzbuch und Dokumente aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung vor sich auf der Anklagebank aufbaut, der die entsprechenden Paragraphen und Beschlüsse durchaus studiert hat, wegen Geringfügigkeit ein. „Wir können Ihnen nicht widerlegen, dass Sie den Hänger tatsächlich nur abschleppen wollten“, begründet die Vorsitzende diese Entscheidung.

Den Polizisten kam das Gefährt, das sich am Abend des 1. Mai 2006 durch die Nedlitzer Straße bewegte, höchst merkwürdig vor. Aus ihrer Sicht handelte es sich um einen Trailer, auf dem ein – wenn auch total verrottetes - Boot transportiert wurde. Sie stoppten die Fuhre. Da der Mann am Steuer des VW-Busses nicht belegen konnte, dass der Hänger versichert war, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und erstatteten Strafanzeige.

„Es war kein Boot, sondern eine zerlegte Currywurst-Bude“, stellt Fahrlehrer Bernd B. vor Gericht klar. „Sie werden diese Verkaufsanhänger kennen.“ Leider sei dessen Bodenplatte derart durchgerostet gewesen, dass er argwöhnte, das Vehikel nicht mehr durch den TÜV zu bekommen. Eine Werkstatt in Groß Glienicke habe ihm angeboten, die preiswert erworbene Hänger-Bude am 2. Mai zu reparieren.

Allein zu diesem Zweck habe er sie am Abend zuvor vom Gelände des Hornbach-Baumarktes abgeholt, so Bernd B. Er habe den Hänger extra mit einem Leuchtenträger ausgestattet, der dem dahinter befindlichen Verkehr seine Brems- und Abbiegemanöver signalisierte. „ Betriebsunfähige Fahrzeuge dürfen zur nächsten Werkstatt geschleppt werden“, zitiert Bernd B. aus seinen Unterlagen. „Dafür brauchen sie keinen Versicherungsschutz.“

„Das Ding sieht nicht ansatzweise wie eine Wurstbude aus. „Für so etwas Komisches haben Sie 500 Euro bezahlt?“, wundert sich die Amtsrichterin beim Betrachten der in der Akte befindlichen Fotos. Der Fahrlehrer lässt sich nicht beirren. Ist der Hänger erst einmal in Schuss gebracht, solle er ihm als zweites berufliches Standbein dienen.

„Man könnte die Beweisaufnahme noch weiter betreiben. Insbesondere interessiert mich, wieso Sie keinen Kaufvertrag für den Hänger haben“, überlegt der Staatsanwalt. Doch da der Angeklagte nicht vorbestraft, der Ausgang weiterer Ermittlungen zudem ungewiss ist, wird der Aktendeckel zugeklappt. „Das gibt es aber nur einmal“, betont der Vertreter der Anklage. Hoga

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