Aus dem GERICHTSSAAL: Zufallsfund bei Wohnungsräumung
1200 Euro Strafe für Munitionssammler
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„Patronen sammelt man nicht wie Pilze im Wald“, rügt die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und beantragt, Henry H. (36, Name geändert) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro zu verurteilen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode lässt die Sanktion mit 80 Tagessätzen allerdings in eine Dimension klettern, die dem Gelegenheitsarbeiter so richtig weh tut.
Als die Wohnung von Henry H. in der Waldstadt am 26. Oktober 2004 zwangsgeräumt wurde, entdeckte der Gerichtsvollzieher zahlreiche Patronen verschiedenen Kalibers, wie sie bei der Bundeswehr benutzt werden. Da der Potsdamer keine Erlaubnis zum Besitz derartiger Munition vorweisen konnte, wurde die Polizei alarmiert. Justitias Mühlen begannen zu mahlen.
„Ich habe damals so etwas gesammelt, weil es mir Spaß gemacht hat“, gibt der Angeklagte mit leiser Stimme zu. Allerdings habe er keine Waffen besessen, mit denen er die Munition hätte abschießen können. Auslöser der Sammelleidenschaft sei seine Zeit bei der Bundeswehr im Jahr 1994 gewesen. Auf dem Schießplatz habe er diverse Patronen eingesammelt, um die sich keiner kümmerte. Aber auch in Potsdams Wäldern könne man durchaus Munition finden. „Und manches habe ich von Bekannten geschenkt bekommen“, erzählt Henry H. Beim Bund sei er zwar darüber belehrt worden, dass es verboten sei, derartige Dinge heimlich einzustecken. „Es war aber gerade der Reiz des Verbotenen, der mich gelockt hat“, gesteht der Brillenträger verlegen grinsend. Dann erklärt er sich mit der außergerichtlichen Einziehung der sichergestellten Munition einverstanden.
Laut Gutachten befanden sich mehrere der ausschließlich für den militärischen Bereich zugelassenen Patronen in zündfähigem Zustand. „Wo haben Sie denn die Sachen aufbewahrt?“, fragt die Staatsanwältin. „Na, im Regal“, lautet die Antwort des Angeklagten. „Bestand die Gefahr, dass Kinder da herankönnen?“, hakt die Vertreterin der Ermittlungsbehörde nach. „Nee, ich habe ja keine“, wird sie von Henry H. beruhigt. „Ich habe die Patronen nur meinen Freunden gezeigt.“ Verteidiger Hans-Jürgen Kernbach sieht eine Mitschuld bei der Bundeswehr, die offenbar sehr sorglos mit ihrer Munition umginge. Das Schöffengericht geht von einem minder schweren Fall des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz aus. Allerdings – so die Vorsitzende – habe der Angeklagte über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Patronen gehortet. Deshalb könne er keine Geldstrafe im unteren Bereich mehr erhalten. Hoga
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