zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: „Zum Verzweifeln“

Angehörigenabend im Emmaus-Haus über neue Zuzahlungen

Stand:

Angehörigenabend im Emmaus-Haus über neue Zuzahlungen Von Günter Schenke Nauener Vorstadt. „Wer alle Veränderungen bei den Zuzahlungen kennt, könnte verzweifeln“, sagt der Leiter des Emmaus-Hauses Thomas Bräckle. Die Altenpflegeeinrichtung hatte Mittwochabend zu einem Angehörigenabend eingeladen, und der Kirchsaal konnte die Zahl der interessierten Besucher kaum fassen. Kein Wunder, denn auf der Tagesordnung standen unter anderem die neuen gesetzlichen Regelungen bei den Zuzahlungen bei Medikamenten, Pflegematierialien und ärztlichen Behandlungen. Grund zum „Verzweifeln“ gibt es nicht nur, weil die Veränderungen neue finanzielle Belastungen für Heimbewohner, von denen ein Teil die Kosten schon jetzt nicht selbst tragen kann, bringen, sondern auch, weil der Verwaltungsaufwand für die Pflegeeinrichtungen dadurch steigt. Aus Kostengründen habe das Emmaus-Haus die Zahl der in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter in den letzten drei Jahren um die Hälfte reduziert, sagt Bräckle. Er selbst muss seine Arbeitszeit teilen, arbeitet vier Stunden im Hasenheyer-Stift und die restliche Zeit im Emmaus-Haus. Im Bereich der Pflege habe es keine Veränderungen gegeben, versichert er, sogar zwei Auszubildende gibt es im Heim. Die Ausbildungsvergütung des einen Azubis müssen die Bewohner tragen; dafür wird ihnen monatlich ein Betrag zusätzlich zu den neuen Zuzahlungen abgefordert. Noch gar nicht lange her ist es, als die chronisch Kranken – und dazu zählen die Schwerstpflegebedürftigen der Stufe drei – von den Zuzahlungen für Arzneimittel befreit wurden. Diese Regelung ist ab 1. Januar praktisch aufgehoben. Die Kassen teilten den Betroffenen in einem Schreiben mit, bei welchen Positionen sie künftig zur Kasse gebeten werden. Die Verwirrung ist dennoch derzeit groß. Das Emmaus-Haus hatte sich daher bemüht, einen kompetenten Vertreter der AOK zum Angehörigenabend einzuladen. Vergeblich. „Die halten sich alle zurück“, sagt Pflegedientstleiterin Elke Staudenmayer. Hinzu kommt, dass Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Kassen aufgefordert hat, für im Heim lebende Sozialhilfeempfänger die Zuzahlung zu kappen. Nach den neuen Regelungen müssen Zuzahlungen bis zu einer Einkommensgrenze von zwei Prozent geleistet werden. Grundlage ist das Familieneinkommen. Wer also zum Beispiel einen Ehepartner in einem Heim pflegen lassen muss, hat für die Zuzahlungen mit aufzukommen. An Hilfsmitteln der Pflege wie zum Beispiel Inkontinenzartikel und Einmalhandschuhe, muss sich der Pflegling jetzt mit zehn Prozent beteiligen, ebenso wie an den Arznei- und Verbandmitteln, an Heilmitteln für die Massage, für Prothesen und an den Kosten für den Rollstuhl. Ebenso schlagen die Fahrkosten zur Behandlung mit dem Rettungswagen oder dem Krankentransportwagen finanziell zu Buche. Betroffen sind vor allem die Pflegebedürftigen der höchsten Stufen, die bisher befreit waren. Natürlich müssen auch sie die normale Praxisgebühr bei beim Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten tragen.

Günter Schenke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })