Landeshauptstadt: Zündender Dummejungenstreich
Pumpenhaus in Jägerallee brannte völlig aus/Reuige Angeklagte
Stand:
Pumpenhaus in Jägerallee brannte völlig aus/Reuige Angeklagte Von Gabriele Hohenstein Eigentlich wollten die fünf Potsdamer am 16. November 2002 nur ein bisschen Spaß. Zu nachtschlafener Zeit rückten sie einem Berliner Rentner auf die Pelle, der sich im Pumpenhaus in der Jägerallee 15 häuslich einquartiert hatte, um ihm einen gehörigen Schrecken einzujagen. Zwei Jugendliche stiegen aufs Dach der Hütte, zündeten Silvesterknaller, warfen sie in den Schornstein. Im altersschwachen Ofen des Schlafenden gab es einen mörderischen Knall. Als er ins Freie flüchten wollte, war die Tür von außen mit einem Vorhängeschloss versperrt. Panisch suchte der Mann nach entsprechendem Werkzeug. Wenig später konnte er sich befreien und davonlaufen. Das reichte dem Quintett allerdings noch nicht. Andreas und Stephan – beide damals 16 Jahre alt – drangen ins Gebäude-Innere ein. Hier soll Andreas versucht haben, das Bett des Einsiedlers mit einer Kerze zu entzünden, von Stephan allerdings daran gehindert worden sein. Da habe er die brennende Kerze – in der Hoffnung, sie würde durch den entstehenden Luftzug verlöschen – in die Gegend geworfen und mit seinem Kumpel die Hütte verlassen. Erst aus der Zeitung – so die fünf Angeklagten – hätten sie erfahren, dass das Pumpenhaus vollständig ausbrannte. Reumütig tauchten sie erneut bei ihrem Opfer auf, entschuldigten sich für den verzapften Blödsinn, renovierten die Hütte und besorgten das notwendigste Mobiliar. Obwohl der ältere Herr offensichtlich keinen Groll mehr gegen die jungen Männer hegt, verfolgte er doch aufmerksam die Gerichtsverhandlung. Bei der Anklageerhebung ging die Staatsanwaltschaft von vorsätzlicher gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung aus, was als Verbrechen gilt. Während der gestrigen Beweisaufnahme wurde allerdings klar: Brandstiftung – und zwar fahrlässige – könne lediglich Andreas nachgewiesen werden. Dass die von David (damals 19) und dem zur Tatzeit 16-jährigen Sven in den Kamin geworfenen Feuerwerks-Böller das Feuer ausgelöst haben könnten, sei durch nichts zu belegen. Dem Vorwurf der Freiheitsberaubung müssen sich allerdings alle Fünf stellen. Obwohl Sven die Idee hatte, das Vorhängeschlosss an der Eingangstür der Hütte anzubringen, dies auch in die Tat umsetzte, hätten die anderen das Einsperren des Pensionärs billigend in Kauf genommen, so Davids Verteidiger Karsten Beckmann. „Tut uns Leid, wie die Sache gelaufen ist. Das wollte keiner von uns“, erklärten die Angeklagten in ihrem letzten Wort. Das Jugendschöffengericht setzte die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für den Haupttäter Andreas für die Dauer eines Jahres zur Bewährung aus. Außerdem hat er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die übrigen vier Angeklagten wurden verwarnt. Sven muss darüber hinaus 70 Stunden unentgeltlich arbeiten, Stephan 60, Jens und David je 50 Stunden.
Gabriele Hohenstein
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: