Aus dem GERICHTSSAAL: Zwei Beulen an derselben Stelle? Verteidiger glaubt an Versicherungsbetrug
Aus dem GERICHTSSAAL Helena F. ist 25 Jahre jung, attraktiv, Französin und studiert Spanisch an der Potsdamer Universität.
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Aus dem GERICHTSSAAL Helena F. ist 25 Jahre jung, attraktiv, Französin und studiert Spanisch an der Potsdamer Universität. Dass sie ausgerechnet in Deutschland mit dem Gesetz kollidierte, ließ sich die künftige Lehrerin bestimmt nicht träumen. Bei Schlecker in der Potsdamer Straße soll sie mit ihrem Nissan während des Ausparkens gegen einen Opel Corsa gestoßen sein, sich sodann vom Unfallort entfernt haben, ohne zu warten oder die Polizei von dem Crash in Kenntnis zu setzen. 1300 Euro – so der Kostenvoranschlag der Gegenpartei – würde die Reparatur der deutlich sichtbaren Beule im Frontbereich des Opel kosten. Die Delle sei bereits vor dem Anstoß vorhanden gewesen, lässt der Verteidiger von Helena F. verlauten. Sie rühre nachweislich von einem Unfall des Corsa-Halters am 5. August 2000 her. Obwohl die Versicherung damals zahlte, sei der Schaden nicht repariert worden. Dass seine Mandantin mit ihrem Gefährt an genau derselben Stelle eine Deformation des Kleinwagens verursacht haben soll, könne er schlecht nachvollziehen. „Für mich riecht das nach Versicherungsbetrug.“ „Da war schon vorher eine Beule“, betont Kevin H. „Aber längst nicht so doll wie nach dem bewussten Vorfall.“ Der Schweißer schaltete einen Gutachter ein. Dieser bekundete, an dem bejahrten Corsa fände sich kein Hinweis auf einen alten Unfallschaden. „Es war aber so“, beharrt Kevin H. Dass die Studentin diese Delle noch weiter eindrückte, sei halt Schicksal. Helena F. spricht inzwischen perfekt Deutsch. Die vom Gericht bestellte Dolmetscherin hat nichts zu tun. „Ich hörte laute Musik im Auto, habe weder einen Anstoß noch irgend ein Geräusch vernommen“, beteuert die Französin. „Die Lücke, in die ich einparkte, war sehr eng. Dementsprechend vorsichtig bin ich beim Rausfahren gewesen. Ich musste mehrmals rangieren.“ Hätte sie bemerkt, ein anderes Auto touchiert zu haben, wäre sie selbstverständlich nicht einfach weggefahren, versichert die wegen Unfallflucht Angeklagte. „Der Nissan wackelte, als der Corsa dagegenstieß“, berichtet Daniela F. (20). Die Auszubildende stand zufällig neben dem Kleinwagen. Sie erinnert sich auch, dass dieser vorher eine kleine Einbuchtung über der Stoßstange aufwies. „Die war aber nach dem Anstoß deutlich größer.“ Es spräche einiges dafür, dass die Angeklagte den Anstoß bemerkte und ein Vorschaden vergrößert wurde“, so die Vorsitzende. Das Urteil: 200 Euro Geldstrafe, ein Monat Fahrverbot. Hoga
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