
Selbst bei Polizei gemeldet: Zwei Männer schlagen Drogenkurier bei Übergabe zusammen
Als ein Drogenkurier Amphetamine an einen 26-jährigen Mann ausliefern will, wird er in dessen Wohnung gewaltsam attackiert. Daraufhin meldet er sich selbst bei der Polizei. Die wird bei ihren Ermittlungen schnell fündig.
Potsdam - Ein 30-jähriger Drogenkurier hat am Montagabend einer Polizeistreife gemeldet, von zwei Männern in deren Wohnung bei der Übergabe von Rauschmitteln zusammengeschlagen worden zu sein. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, ereignete sich der Vorfall in der Innenstadt.
Demnach habe der 30-Jährige einen 26-Jährigen in dessen Wohnung aufgesucht, um bestellte Drogen zu verkaufen. Dort angekommen sei er unmittelbar nach Betreten der Wohnung von dem potenziellen Käufer und einem anderen Mann geschlagen worden, schilderte er den Beamten. Die Täter vermuteten bei dem Kurier offenbar weitere mitgeführte Betäubungsmittel. Dieser habe jedoch lediglich die zuvor vereinbarte geringe Menge Amphetamine dabei gehabt, hieß es vonseiten der Polizei. Daraufhin sei der Geschädigte geflüchtet und habe sich wenige Minuten später der Polizei anvertraut.
26-Jähriger psychisch auffällig
Wie die Polizei weiter mitteilte, hätten die Beamten den beschuldigten 26-Jährigen kurze Zeit später im Hausflur vor dessen Wohnung angetroffen. Dort sei dieser vorläufig festgenommen worden. Auch seien dessen Wohnung durchsucht und mehrere Utensilien sichergestellt worden. Der andere beschuldigte Mann habe sich zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung aufgehalten. Auch weitere Betäubungsmittel seien nicht gefunden worden.
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Der 26-Jährige wies laut Polizei im Gewahrsam starke psychische Auffälligkeiten auf, sodass Rettungskräfte mit hinzugezogen werden mussten. Ein Notarzt habe ebenfalls starke psychische Auffälligkeiten festgestellt und eine Überstellung in eine Fachklinik veranlasst. Der 30-jährige Geschädigte durfte gehen, nachdem die Beamten auch dessen Wohnung durchsucht hatten. Die Kriminalpolizei hat nun Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Christoph Zempel