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Aus dem GERICHTSSAAL: Zwei Sekunden Unaufmerksamkeit

23-Jähriger starb bei Auffahrunfall / Gericht sieht Fahrlässigkeit im unteren Bereich

Stand:

Zwei Sekunden der Unaufmerksamkeit kosteten am 21. Dezember 2007 einen 23-Jährigen auf der Autobahn das Leben. Die Fahrlässigkeit des Unfallfahrers lag allerdings im unteren Bereich, befand das Gericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode. So kam Detlef M. (46) mit einer Geldstrafe von 1250 Euro davon. Der Magdeburger Service-Monteur trägt schwer daran, Schuld am Tod eines Menschen zu sein. Bis heute kann er sich nicht erklären, wie es zu dem tragischen Geschehen kommen konnte.

„An diesem Tag bin ich zu unserer Niederlassung nach Potsdam gefahren. Die Arbeit auf der Baustelle war eher leicht. Ich fühlte mich nicht müde, als ich gegen 18 Uhr die Rückfahrt antrat“, berichtete Detlef M. Kurz vor der Anschlussstelle Potsdam Nord sah er weit vor sich zwei Rücklichter. Die waren plötzlich verschwunden. Dann gab es einen Riesenknall mit Funkenflug und einen Ruck, „als ob jemand gegen meinen Transporter gekracht wäre“. Detlef M. krabbelte aus seinem auf der Seite liegenden Fahrzeug. Er war nur leicht verletzt. Dass sich sein Kleintransporter von hinten bis fast zum Lenkrad in einen VW Polo bohrte, der junge Mann im Inneren keine Chance mehr hatte, erfuhr der wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte erst später. „Ich besitze die Fahrerlaubnis seit 30 Jahren. Pro Jahr fahre ich zwischen 80 000 und 100 000 Kilometern“, so Detlef M. „Nie ist bisher etwas passiert.“

Erhard B. (68) fuhr an jenem Abend mit seiner Frau samt Sohn und Tochter hinter dem Angeklagten. Vor ihm befand sich allerdings noch ein Laster. Den wollte der Tischlermeister im Ruhestand überholen. „Ich setzte gerade zum Überholvorgang an, da sah ich lauter Schrottzeug vor mir, kurz darauf den Transporter. Er war umgekippt und lag quer auf der Fahrbahn.“ Obwohl Erhard B. sofort vom Gas ging, touchierte er das Hindernis, landete mit seinem Opel dann im Lastwagen. Auch er und seine Familie hatten jede Menge Schutzengel.

Der Kfz-Sachverständige Karsten Laudien rekapitulierte das Unfallgeschehen im Auftrag des Polizeipräsidiums Potsdam. Er konnte dem Angeklagten nicht widerlegen, dass er die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern eingehalten hatte. Der Fahrer des Polo müsse – aus welchen Gründen auch immer – wie eine Schnecke am äußeren Rand der rechten Fahrspur entlanggekrochen sein. Nach seiner Berechnung habe die Geschwindigkeit des Kleinwagens maximal 20 Stundenkilometer betragen. Da die Kennzeichenbeleuchtung des bis zur Unkenntlichkeit deformierten Polo noch intakt gewesen sei, hätte der Angeklagte den Wagen bei Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht erkennen können. Danach – so der Sachverständige – habe er zwei Sekunden Zeit gehabt, den neuen, technisch einwandfreien Kleintransporter abzubremsen und den Aufprall zu vermeiden.

„Das Gericht geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der VW Polo beleuchtet war“, führte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung aus. „Der Angeklagte hätte den Wagen in einer Entfernung von 100 Metern erkennen müssen. Sein kurzzeitiges Fehlverhalten führte zu den schlimmsten Folgen, die man sich denken kann.“ Allerdings trage der Getötete durch seine langsame Fahrweise eine Mitschuld. Hoga

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