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Aus dem GERICHTSSAAL: Zweieinhalb Jahre Haft für Neonazi Übergriffe während der

Babelsberger Livenacht

Unkontrolliert kam gestern Vormittag niemand ins Amtsgericht. Im Saal 215 fand ein Prozess um zwei Übergriffe während der Babelsberger Livenacht im Mai 2005 statt. Angeklagt waren der Neonazi Oliver O. – im Sommer 2005 wegen des so genannten Tram-Überfalls vor der Bäckerei Braune vom Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt – , sowie seine Gesinnungsgenossen Matthias F. und Danny L.

Gegen 22.30 Uhr des traditionellen Volksfestes soll eine Gruppe schwarz Gekleideter und Vermummter, unter ihnen Oliver O. und Matthias F., in Höhe des Thalia-Kinos mit gezückten Schlagstöcken und Rufen wie „Wir kriegen euch, ihr Zecken“ auf mehrere junge Leute zugestürmt sein. Die konnten allerdings flüchten, informierten später die Polizei. „Pflastersteine und Flaschen flogen. Der Angriff erfolgte aus heiterem Himmel“, berichtete Rico G. im Zeugenstand. „Vielleicht sind die auf uns losgegangen, weil einige aus unserer Gruppe punkmäßig angezogen waren“, mutmaßte der Schüler.

Rund zweieinhalb Stunden später soll der Angeklagte Danny L. einen Studenten vor dem Rathaus Babelsberg zu einem Match mit bloßen Fäusten aufgefordert haben. Als der junge Mann ablehnte, habe Danny L. einen Pflasterstein aus der Tasche geholt und gemeint, man könne auch diesen benutzen. Aus der dem Angeklagten zugehörigen Gruppe seien volksverhetzende und antisemitische Parolen und Lieder, unter anderem „Wir bauen eine U-Bahn von Jerusalem bis Auschwitz“, zu vernehmen gewesen sein. Oliver O. soll einem Livenacht-Besucher einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, ihn an seinem Pferdeschwanz zu Boden gerissen, ihm sodann einen Tritt gegen den Kopf versetzt haben.

Die Verteidiger von Matthias F. und Oliver O. erklärten zum Prozessbeginn, ihre Mandanten räumten „die Tatvorwürfe vollumfänglich ein“. Danny L. beteuerte, sich in jener Nacht von einem Trupp gewaltbereiter Linker verfolgt gefühlt zu haben. „Die riefen: Nazis raus!“ Aus Selbstschutz habe er einen Stein ergriffen, jedoch niemanden zu einem Kampf aufgefordert. „Ich habe mich sogar noch mit einem Linken über Musik unterhalten“, so der Angeklagte.

Das Schöffengericht verurteilte Oliver O. – er sitzt bereits seit September 2005 in Untersuchungshaft – wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft, bezog ein im Vorjahr ergangenes Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung ein. Matthias F., unter anderem vorbestraft wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Körperverletzung, erhielt wegen schweren Landfriedensbruchs sechs Monate auf Bewährung. Das Verfahren gegen Danny L. wurde abgetrennt, da noch ein Zeuge gehört werden muss. Hoga

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