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ATLAS: Zwickmühle

Der BUND steckt in der Zwickmühle. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich festgestellt, dass es keine Notwendigkeit für eine Entscheidung über den BUND-Eilantrag zum Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals gibt – schließlich hat der Bauherr Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost vor dem Gericht erklärt, trotz vorhandener Möglichkeit erst dann mit Baumaßnahmen zu beginnen, wenn eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wurde.

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Der BUND steckt in der Zwickmühle. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich festgestellt, dass es keine Notwendigkeit für eine Entscheidung über den BUND-Eilantrag zum Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals gibt – schließlich hat der Bauherr Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost vor dem Gericht erklärt, trotz vorhandener Möglichkeit erst dann mit Baumaßnahmen zu beginnen, wenn eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Behörde an eine solche Aussage hält. Besteht der BUND dennoch darauf, dass über den Eilantrag entschieden werden soll, könnte die verheerende Folgen haben. Urteilen die Richter, dass der Eilantrag abgewiesen wird, könnte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost tatsächlich mit Bauarbeiten beginnen. Mehr noch: Die Abweisung des Eilantrages wurde auch bedeuten, dass die Chancen, im darauffolgenden Hauptsacheverfahren zu gewinnen, sehr gering würden. So jedenfalls sind die Erfahrungen. Nimmt der BUND den Eilantrag fristgerecht bis 20. Oktober zurück, steht die Wasser- und Schifffahrtsdirektion nach wie vor im Wort. Und die Ausbaugegner gewinnen weiter Zeit, Argumente zu sammeln und auch auf politischem Weg Druck gegen das umstrittene Projekt zu machen.

Michael Erbach

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