Landeshauptstadt: Zwischenspurt bei Schaffung von Baurecht
Seit Oktober 54 Bebauungspläne / 19 Verfahren nicht zum Abschluss gebracht – gebaut wurde dennoch
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Erst die Pläne, dann die Kräne – so lautete das Credo der ersten Nachwendestadtregierung in Potsdam. Tatsächlich wurden für das gesamte Stadtgebiet neue Bebauungspläne entworfen, die Investoren und Bauherren Sicherheit geben sollten. Das Problem steckte im Detail, so dass eine ganze Reihe dieser Altplanungen bis heute nicht gültig sind. Seit einem halben Jahr hat das Rathaus das Problem mit Hochdruck angepackt – gewissermaßen auf europäischen Druck. Denn Brüssel plant eine europaweite Gesetzesänderung im Baurecht. Sie würde dazu führen, dass die Altplanungen des Rathauses Makulatur wären.
Deshalb hat die Stadt Potsdam bei der Erstellung von Bebauungsplänen einen Zwischenspurt eingelegt und 54 B-Pläne im vergangenen Dreivierteljahr zur Gültigkeit gebracht – insgesamt sind es 150 seit 1990. Die Verwaltung räumte jedoch auch Fehler im Umgang mit den Plänen ein. 19 so genannte Bauleitplanungen sind aus den verschiedensten Gründen nie veröffentlicht worden und somit formal unwirksam, räumte der oberste Stadtplaner Andreas Goetzmann gestern ein. Dies seien Verfahren, in denen inzwischen teilweise gebaut wurde, ohne dass ein B-Plan dies zulasse. Dazu gehört einer Mitteilung der Verwaltung nach, die den Mitgliedern des Hauptausschusses am Mittwoch vorgelegt werden soll, auch der B-Plan Reiterhof in Uetz-Paaren. „Die Genehmigung wurde aus immissionsschutzrechtlichen Gründen versagt“, heißt es in der Mitteilung. Gebaut wurde dennoch mit Baugenehmigung der damaligen Gemeinde, ohne jedoch formal Baurecht geschaffen zu haben. Inzwischen ist das Vorhaben in Gänze umgesetzt. Auch der Baumarkt an der Fritz-Zubeil-Straße steht auf einem Areal, dessen Bebauungsplan nie rechtswirksam wurde. Dennoch ist das Vorhaben in Gänze realisiert worden.
Goetzmann sagt, bis vor zwei Jahren sei es möglich gewesen, eine Baugenehmigung zu erteilen, bevor der B-Plan endgültig wird. Dies sei geschehen – nach dem Jahr 2003 jedoch nicht mehr.jab
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