Aus dem GERICHTSSAAL: Zwölf Monate Freiheitsstrafe für Autoradio-Klau
Rumäne in Hand- und Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt / Haftbefehl bleibt aufrechterhalten
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Aus dem GERICHTSSAALRumäne in Hand- und Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt / Haftbefehl bleibt aufrechterhalten Von Gabriele Hohenstein Als Constantin S. (32) im vorigen Herbst vom Amtsgericht wegen Diebstahls von Autoradios zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, schien ihn das nicht sonderlich beeindruckt zu haben. Schon in der Nacht des 15. Februar 2004 schlug der Rumäne auf einem Parkplatz im Zentrum-Ost erneut zu, entwendete hier die Radios aus einem VW Golf und einem Mercedes. Seitdem sitzt der gelernte Elektriker in Untersuchungshaft. In Hand- und Fußfesseln von zwei Vollzugsbeamten in den Verhandlungssaal geleitet, bestritt der eigentlich in Berlin-Kreuzberg Lebende gestern jedwede Gewerbsmäßigkeit seines Tuns. „Mein Autoradio ist schlecht. Ich wollte mir ein besseres besorgen.“ Das zweite Gerät sollte ein Präsent für den Schwager sein. „Was ist mit den Radios vom Vorjahr passiert? Wieso haben Sie nicht eins von denen in Ihr Auto eingebaut?“, wollte Amtsrichterin Kerstin Devriel wissen. „Die hat die Polizei behalten“, so der Angeklagte. Obwohl schon zweimal vorbestraft, beteuerte Constantin S., noch nie mit dem Gesetz kollidiert zu sein. Stirnrunzelnd zog die Vorsitzende seinen Bundeszentralregister-Auszug aus der Akte, hielt ihm die Eintragung vom September 2003 vor. „Der Richter hat Ihnen damals geglaubt, dass Sie nicht wieder auf Diebestour gehen und Ihnen die Chance der Bewährung geboten. Das hat allerdings zur Einwirkung auf Sie nicht ausgereicht“, gab sie zu bedenken. Der Angeklagte – wohl wissend, es könne nun eng werden – mimte den reuigen Sünder. Er sei wirklich nicht mit der Absicht in die Landeshauptstadt gefahren, erneut lange Finger zu machen. „Ich wollte einen Freund besuchen. Aber den konnte ich nicht wiederfinden.“ Statt dessen habe er die parkenden Autos samt ihrer hochwertigen Radios entdeckt und sich spontan zum Aufhebeln der Karossen entschlossen. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, Sie sind nach Potsdam gekommen, um wieder zu stehlen“ befand die Vorsitzende. Zwar sei Constantin S. gewerbsmäßiges Handeln nicht nachzuweisen, dennoch deute vieles darauf hin. Ihr Urteilsspruch: Zwölf Monate Freiheitsstrafe wegen besonders schweren Diebstahls in zwei Fällen. Da Fluchtgefahr bestehe, bleibe der Haftbefehl des Amtsgerichts aufrechterhalten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Gabriele Hohenstein
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