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Kultur: Menschenrecht

„arche“: Pater Gaudron zu einem stets aktuellen Tema

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Schon seltsam: Was der heute Geborene unter dem Namen „Menschenrechten“ als längst gegeben und „unveräußerlich“ansieht, ist eigentlich nicht älter als genau sechzig Jahre! Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Erklärung“. Sie hat zwar keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, wird aber „allgemein anerkannt“. In der „arche“ wurde der aktuelle Themenabend mit der Frage „Menschenrechte oder Gottesrechte?“ verbunden. Um dies zu beantworten, kam Pater Matthias Gaudron aus Saarbrücken nach Potsdam . Er ist Rektoreines privaten Bildungsinstituts, das als „Grund- und Erweiterte Realschule“ unter der „Priesterbruderschaft Pius X.“ steht. Nur Kenner der Materie in der schwach besetzten arche konnten wissen, dass seine Ausführungen zu den „menschlichen Grundrechten“ auf die „alte Liturgie“ jenseits katholischer Reformbestrebungen bezogen war.

Anfangs ein historischer Exkurs: Erstmals im 13. Jahrhundert sollen sich Kirchenfürsten mit diesem Thema beschäftigt haben, bevor England im 17. Jahrhundert „gewisse Menschenrechte“ als Waffe des Parlaments gegen den König einsetzte, darunter Religionsfreiheit und Schutz des Eigentums. In den USA und im revolutionären Frankreich wurden die „Allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte“ Ende des 18. Jahrhunderts dann staatsrechtlich verankert, spätestens seit 1948 gelten sie als „universell“. Es sei keine Frage, „daß die ersten Erklärungen der Menschenrechte immer in einem revolutionären und antikirchlichen Umfeld stattfanden“, so Gaudron. Sie sollten die Zehn Gebote ersetzen, aber sei „die Kirche“ deshalb gegen die Menschenrechte? Nein, antwortet er, sie würden nur anders, weil von Gott her, definiert. Der Mensch habe „Würde“, weil er von Gott erschaffen, „als freie Person“ mit Verstand und Willen ausgestattet wurde. Allerdings ergäben sich daraus nicht nur „unverletztliche Rechte“, sondern auch Pflichten, wovon bei der säkularisierten Seite fast nie die Rede sei. Er versuchte dann zu begründen, wie sehr die Erst-Fassung dieser Menschenrechte vom heutigen Gebrauch abweicht, dies sei der fortschreitenden Liberalisierung geschuldet: „Die Wahrheitsfrage wird völlig ausgeblendet, der Staat tut so, als gäbe es Gott nicht“. Gesetze würden zunehmend nach Art des „Rechts-Positivismus“ erlassen, recht sei, „was der Masse schmeichelt“...

Nun nützen weder Menschenrecht noch Menschenwürde, wenn man sie nicht rechtens anwenden kann. Gehört zum Beispiel das „Recht auf Leben“ dazu, so hätte man Probleme, die Todesstrafe zu tolerieren, oder den Tyrannenmord. Oder das vermeintliche Recht eines Christen, sich gegen Willkür aktiv zu wehren. Um solche Fragen ging es in der Diskussion danach. Auffällig an diesem Abend blieb, wie sehr sich Kirchenleute und Zuhörer einer aufklärerischen Wortwahl bedienten, wie sehr, von unten hinauf, Menschenrecht mit „Gottesrechten“ in Einklang gebracht werden sollten. Dem Höchsten genügten zehn Gebote für das allgemeine Richteramt auf Erden, hier aber wird man mit selbsterdachten Codices wohl niemals fertig. Gerold Paul

Gerold PaulD

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