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Lärmschutz in Stahnsdorf: 150 000 Euro für Ruhe

Stahnsdorf soll die Lärmschutzwand an der neu entstehenden Landstraße L40 bezuschussen. Im Frühjahr 2017 soll mit dem Bau der neuen Straße begonnen werden.

Von Enrico Bellin

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Stahnsdorf - Der Lärmschutz an der neuen Landesstraße 77, die vom Stahnsdorfer Hof entlang des Gewerbegebietes bis zur neu gebauten Ortsumgehung L40 führen soll, soll deutlich verbessert werden. Die Fraktionen von SPD und CDU haben jüngst in der Gemeindevertretung beantragt, 150 000 Euro für eine Erhöhung der vom Land ohnehin vorgesehenen Lärmschutzwand im Haushalt zu verankern.

Wohngebiete sollen ruhig bleiben

„Wir wollen, dass die Ruhe in unseren Wohngebieten so gut es geht erhalten bleibt“, so der CDU-Vorsitzende Daniel Mühlner. Dazu könne ein zusätzlicher Meter Höhe des Lärmschutzwalls einen erheblichen Beitrag leisten, auch wenn er nach den gesetzlichen Grenzwerten nicht nötig wäre. Das Geld soll laut dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Heiko Spleet ein deutliches Zeichen an das Land sein, das seine Ausführungsplanung für den Straßenneubau bereits abgeschlossen habe. Die SPD wolle auf die anderen Fraktionen der Gemeindevertretung zugehen und um Zustimmung für den Haushaltsposten werben.

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg schätzt, im Frühjahr 2017 mit dem Bau der neuen Straße beginnen zu können – falls über eine Klage zweier Grundstückseigentümer gegen den Straßenbau noch in diesem Jahr entsprechend entschieden wird. Die neue Straße soll Entlastung für die Anwohner der benachbarten Ruhlsdorfer Straße und des Güterfelder Damms bringen. Bürgermeister Bernd Albers (BfB) habe sich im August an den Straßenbetrieb gewandt, um zu prüfen, wie viel zusätzlicher Grunderwerb für die höheren Lärmschutzwälle nötig wird. Der Landesbetrieb will keine herkömmlichen Wände neben der Straße errichten, sondern die beim Straßenbau anfallende Erde bis zu zwei Meter hoch neben der Straße aufschütten. Wenn der Wall höher werden soll, braucht der Betrieb deshalb eine breitere Grundfläche dafür. Laut Albers hat der Landesbetrieb in Aussicht gestellt, selbst die Kosten für die höheren Wälle zu übernehmen, wenn ihm die nötigen Grundstücke zur Verfügung gestellt werden.

Ähnliches Aufstocken des Lärmschutzes schon mal gescheitert

Albers zufolge muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, da im aktuellen nur kleinere Grundstücke für den Lärmschutz reserviert sind. Albers verwies darauf, dass bereits beim Bau der Umgehungsstraße L40 ein ähnliches Aufstocken des Lärmschutzes daran scheiterte, dass die Grundstücksbesitzer ihre Flächen nicht zur Verfügung stellten. Sollte das nun wieder der Fall sein, sei ein langwieriges Enteignungsverfahren notwendig, um über das gesetzliche Maß hinaus gehenden Lärmschutz zu verwirklichen. Als Grundlage dafür diene der neu aufzustellende Bebauungsplan. 

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