Potsdam-Mittelmark: 50 Euro Strafe für einen Hundehaufen
Gassi gehen auch am Seddiner See nur noch mit Tüte
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Seddiner See / Schwielowsee - Nur noch mit Tüte, heißt es jetzt auch am Seddiner See, wenn die Hundebesitzer mit ihren Lieblingen Gassi gehen. Festgelegt wird das in der neuen „Ordnungsbehördlichen Verordnung“, die am Dienstagabend einstimmig von den Gemeindevertretern beschlossen wurde. Darin werden die Hundebesitzer verpflichtet, stets „geeignete Hilfsmittel zur Aufnahme von Exkrementen“ dabei zu haben. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes seien laut Bürgermeister Axel Zinke berechtigt, sich diese Hilfsmittel zeigen zu lassen.
Hat Herrchen die nicht dabei, fällt die Strafe mit einer Verwarnung oder einem Ordnungsgeld von 5 Euro noch relativ milde aus. Richtig teuer wird es erst, wenn das Häufchen Hundekot auf der Straße oder in Grünanlagen liegen bleibt. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung können dann 50 Euro Bußgeld kassieren. Mit dem nächsten Steuerbescheid sollen alle Hundebesitzer am Seddiner See auch ein Faltblatt bekommen, in dem die neue Regelung noch einmal ausführlich erläutert wird. „Keiner soll sagen können, er habe davon noch nicht erfahren“, so der Bürgermeister.
Bei der Einführung der neuen Regelung habe man sich besonders an den positiven Erfahrungen in der Nachbargemeinde Schwielowsee orientiert, sagte Zinke. Dort sind die Tierhalter bereits seit 2004 verpflichtet „geeignete Behältnisse“ zur Beseitigung des Hundekots mitzuführen.
Das Nichtmitführen der Tüte kostet dort allerdings schon ein Bußgeld von 15 bis 50 Euro. Hundekotsünder seien auf frischer Tat durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kaum zu stellen, hieß es damals zur Einführung der neuen Regelung am Schwielowsee (PNN berichteten).ldg
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