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Gießkannenprinzip. Das Rathaus hat Toom bei der Genehmigung geholfen.

© Gem. St.

Potsdam-Mittelmark: 6 000 Quadratmeter Handwerkerglück

Nach Schwierigkeiten im Vorfeld hat der Toom-Markt im Green Park seit Montag geöffnet. Potsdamer Rathaus erwägt Klage

Von Eva Schmid

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Stahnsdorf – Besen, Gießkannen und palettenweise Blumenerde stehen vor dem neuen Toom-Markt in Stahnsdorf. Gärtner, Hobby-Handwerker und Häuslebauer können bereits schon seit Montag dieser Woche im Gewerbegebiet Green Park einkaufen gehen. Die offizielle Eröffnung der Toom-Filiale soll in zwei Wochen, am 27. Oktober, stattfinden, heißt es aus der Kölner Unternehmenszentrale.

Damit ist die Hängepartie für die Baumarktkette, die zu Rewe gehört, offenbar überstanden: Ursprünglich war die Eröffnung des Marktes in der Ruhlsdorfer Straße bereits für September geplant gewesen. Wie berichtet, hatte die Baumarkt-Kette ihren Teltower Sitz wegen Standortnachteilen aufgegeben und angekündigt, nach Stahnsdorf umzuziehen.

Zu Verzögerungen bei der Eröffnung kam es aufgrund einer noch ausstehenden Genehmigung. Die hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark nun nach längerer Prüfung gegeben: Demnach kann Toom die alte, noch geltende Genehmigung von 1995 nutzen. Die galt seinerzeit für den alten Obi-Markt, der 2009 seinen Sitz in Stahnsdorf allerdings aufgab.

„Die alte Baugenehmigung wurde bis heute weder zurückgenommen noch durch andere Bauanträge ersetzt“, so die Sprecherin des Landratsamtes, Andrea Metzler. Nur durch zeitweiligen Leerstand verliere das Objekt nicht automatisch seinen Bestandsschutz, erklärte sie gegenüber den PNN. Die fast 20 Jahre alte Genehmigung gelte somit weiterhin.

Mit Überraschung wurde die Baumarkt-Eröffnung im Infrastrukturministerium und in der Stadt Potsdam wahrgenommen: Wie berichtet, kam vom Land und der Landeshauptstadt im Vorfeld Kritik an dem Vorhaben. Das Infrastrukturministerium berief sich bisher auf den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, nach dem große Einzelhandelsflächen nur zur Sicherung der Nahversorgung zulässig sind. Auch die Größe für derartige Flächen ist auf 2500 Quadratmeter begrenzt. Der Toom-Baumarkt hat sein Sortiment nun auf 6000 Quadratmetern ausgebreitet – ursprünglich angedacht waren sogar 10 000 Quadratmeter.

„Wir kennen die Genehmigung des Landkreises noch nicht und werden das jetzt erst mal nachvollziehen müssen“, so der Sprecher des Infrastrukturministeriums, Lothar Wiegand. Laut Infrastrukturministerium habe die Gemeinde nach dem Auszug des Obi-Marktes für die Gewerbefläche eigentlich kleinteiligere Läden wie Fleischer, Bäcker oder Apotheken am Standort vorgesehen.

Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (BfB) entgegnet: „Es gab mal den Wunsch, nach dem Auszug von Obi die Voraussetzungen für die Nutzung zu ändern.“ Damals hätte der Vertriebsmanager des Stahnsdorfer Green Park, Uwe Pieperjohanns, befürchtet, dass das riesige Areal nicht mehr in der Größe weitervermietet werden könne, so Albers. Zwischenzeitlich plante Pieperjohanns sogar eine gewaltige Freizeitstätte mit Go-Kart-Bahn, Abenteuerspielplatz, Café und einer Saunalandschaft mit Dachterrasse auf dem Gelände. „Eine andere als die genehmigte Baumarktnutzung ist aber nie umgesetzt worden“, so Albers.

Der Stahnsdorfer Bürgermeister freut sich, dass Toom nun im Green Park eröffnet hat: „Die Region braucht einen großen Baumarkt, der unseren kleinen Stahnsdorfer Fachmarkt in der Wilhelm-Külz-Straße ergänzt.“ Er hofft, dass der Markt das Gewerbegebiet an der Ruhlsdorfer Straße beleben werde.

Als die Genehmigung für den neuen Baumarkt vom Landkreis geprüft wurde, habe das Rathaus die Toom-Geschäftsführung mit der Bereitstellung aller nötigen Unterlagen unterstützt, so Bernd Albers.

Im Potsdamer Rathaus stößt die Eröffnung auf harsche Kritik. Laut Stadtsprecher Markus Klier werde die Landeshauptstadt rechtliche Möglichkeiten prüfen, um gegen die Genehmigung vorzugehen. Wie berichtet, fürchtet man in der Landeshauptstadt Konkurrenz durch die neue Toom-Filiale im Umland. Die Kaufkraft würde aus den bisherigen Potsdamer Baumärkten abgezogen werden und beeinträchtige damit „die Entwicklung und Funktion des Oberzentrums“, so Stadtsprecher Klier.

Zurückhaltender äußerte sich der Sprecher des Infrastrukturministeriums: „Wenn der Landkreis zu der Auffassung gekommen ist, dass die alte Baugenehmigung noch gilt und es sich nicht um ein neues Vorhaben handelt, dann wird die Gemeinsame Landesplanung auch nicht gefragt“, so Wiegand. Bisher jedoch sei man davon ausgegangen, dass das Projekt für die Landesplanung von Relevanz sei. Man habe daher geprüft, wie verträglich die Ansiedlung ist. Gegen das Votum des Kreises werde man laut Ministeriumssprecher wahrscheinlich nicht vorgehen.

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