Landwirt aus Geltow: 600 Euro Strafe wegen misshandelter Kühe
Weil ein Landwirt aus Geltow zwei seiner Kühe Schmerzen zugefügt haben soll, wurde er vor dem Amtsgericht Potsdam zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei der Misshandlung handelt es sich aber nicht um Einzelfälle.
Stand:
Schwielowsee – Wegen Tiermisshandlung ist der 60-jährige Landwirt Jörg-Ulrich K.* aus Geltow am Potsdamer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, zwei seiner Kühe längere Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben, indem er notwendige tierärztliche Behandlungen nicht durchführen ließ. Mit dem Strafmaß blieb der Richter knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 750 Euro forderte. Strafmildernd wirkte sich das Schuldbekenntnis des Angeklagten aus.
Bei einer amtstierärztlichen Kontrolle im Oktober 2013 war festgestellt worden, dass bei einer seiner 60 Kühe das rechte Horn in den Kopf eingewachsen war. Einer weiteren Kuh drohte das gleiche Schicksal. Daraufhin wurde eine tierärztliche Behandlung der Kühe angeordnet. Jedoch erfolgte diese auch fünf Monate nach der Anordnung noch nicht. In der Zwischenzeit wuchs auch bei der zweiten Kuh ein Horn in den Schädelknochen, es musste herausoperiert werden.
Zu wenig Futter und Wasser für die Tiere
Bei der Misshandlung der beiden Kühe handelt es sich nicht um Einzelfälle. So hatten alle 60 Rinder zu wenig Futter und Wasser und auch keinen richtigen Zaun um die Weide, wie das Veterinäramt damals feststellte. Die vorhandenen Weideflächen würden Verletzungsgefahren durch Gräben, Unrat und verrottende Maschinen bergen. Dem Landwirt sei es zudem seit Jahren nicht gelungen, seine Koppeln ausreichend einzuzäunen. Die Tiere liefen deshalb wiederholt durch den Ort.
Die gesamten 60 Kühe wurden deshalb im März 2014 vom Veterinäramt auf einen norddeutschen Agrarhof abtransportiert. „Auflagen der Veterinärbehörde wurden trotz wiederholter Aufforderung vom Halter missachtet“, wie es damals hieß. Längere Zeit habe Jörg-Ulrich K. gegen Tierschutz- und tierseuchenrechtliche Bestimmungen verstoßen und sein Verhalten trotz Buß- und Zwangsgeldverfahren nicht abgestellt. Polizei und Ordnungsamt der Gemeinde Schwielowsee hatten den Abtransport unterstützt.
Die Staatsanwältin zeigte sich schockiert darüber, dass Jörg-Ulrich K. es fünf Monate lang nicht schaffte, einen Tierarzt aufzusuchen oder die Hörner der Kühe selbst zu kürzen. Er habe die Tiere so monatelang starken Schmerzen ausgesetzt. Laut Verteidigung habe K. jedoch selbst mehrfach versucht, die Hörner zu kürzen. Über den Abtransport der Kühe zeigte sich K. zu Beginn der Verhandlung noch erzürnt: „Von was soll ich jetzt leben?“ Seitdem die Rinder vom Landkreis veräußert worden sind, habe er kein Einkommen mehr. Aufgrund der „finanziellen Einbußen“, die durch den Abtransport der Herde entstanden sind, setzte sich die Verteidigung für eine Einstellung des Verfahrens ein.
Landwirt: "Ich habe mich um die Tiere gekümmert"
Über den Tatvorwurf zeigte sich K. erst noch empört. „Ich habe mich um die Tiere gekümmert“, sagte er. Dass bei zwei Kühen die Hörner eingewachsen sein sollen, dementierte er anfangs noch: „Das war doch nur kurz davor.“ Im Prozessverlauf räumte er die Tierquälerei dann ein. Anhand vorliegender Fotos und Aussagen eines Tierarztes sah es der Richter als erwiesen an, dass bei beiden Kühen Hörner in den Schädel eingewachsen waren und der Angeklagte seine Kühe misshandelt hatte.
Svenja Morgener
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