Potsdam-Mittelmark: Abwasserverbände prüfen Altanschlüsse
Noch keine Entwarnung in Teltow, Werder und Beelitz / Beim Mittelgraben muss nicht gezahlt werden
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Potsdam-Mittelmark - Ob und wie viele Mittelmärker für ihren alten DDR-Abwasseranschluss nachträglich zur Kasse gebeten werden, ist noch unklar. Entwarnung gab es bei einer Umfrage der PNN bei den Wasser- und Abwasserzweckverbänden im Potsdamer Umland lediglich vom Verband „Mittelgraben“ (WAZV) – zuständig in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal.
Hier seien so wenige der sogenannten Altanschlüsse vorhanden, dass diese unter die Bagatellgrenze fallen und deren Besitzer damit nicht zahlen müssten, erklärte Martin Rahn, Geschäftsführer der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA), die den WAZV verwaltet. Bei allen anderen Verbänden im Potsdamer Umland ist jedoch unklar, ob diese Grenze oder auch eine rechtliche Verjährungsfrist greifen. Deshalb prüfen die Verbände in Teltow, Werder und Beelitz derzeit nächste Schritte.
Grund für die Aufregung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Dezember vergangenen Jahres. Dieses entschied, dass sich Immobilienbesitzer an den Nachwende-Abwasser-Investitionen ihres Zweckverbandes beteiligen müssen – selbst dann, wenn ihre Grundstücke schon zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen wurden (PNN berichteten). „Die Betroffenen sollen keinerlei Kosten für ihre eigenen Anschlüsse tragen“, stellte Rahn klar, es gehe vielmehr um deren solidarische Beteiligung an den Anfang der 90er Jahre errichteten Klärwerken und Abwassertrassen.
Lag die Zahl der Anschlussnehmer vor der Wende jedoch bei unter zehn Prozent, greife eine sogenannte Bagatellgrenze, sagte Rahn. So beim „Mittelgraben“ in Michendorf und Nuthetal: Hier stammen nur rund acht Prozent der Anschlüsse aus DDR-Zeiten. In den übrigen Verbänden des Potsdamer Umlands wird allerdings noch fleißig gezählt – zum möglichen Leidwesen einiger Teltower: „Kritische Punkte sind der Ruhlsdorfer Platz und Teltow Seehof“, sagte Rahn, dessen GmbH auch für Abwasserzweckverband „Der Teltow“ tätig ist.
Auch in der Stadt Werder überlegt der Verband Werder-Havelland, wie weiter vorgegangen werden soll. Hier könnte es einige Altanschlüsse geben, erklärte Geschäftsführerin Bärbel Gärtner. Die übrigen Gemeinden im Verbandsgebiet – Kloster Lehnin, Schwielowsee und Groß Kreutz – seien wohl nicht betroffen. Deren Anschlüsse entstanden fast alle nach der Wende.
Auch Karl-Heinz Brügmann vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“, zuständig für die Stadt Beelitz und die Gemeinde Seddiner See, erklärte: Sein Verband prüfe noch bis zur Sommerpause, ob er überhaupt von der Gerichtsentscheidung betroffen ist.
Entscheidend sei auch, ab wann ein Verband über eine wirksame Satzung verfügte, erklärte MWA-Chef Rahn. Schließlich orientiere sich die Verjährungsfrist der Forderungen am Datum der ersten fehlerfreien Beitragssatzung. Nicht immer lag diese mit Verbandsgründung vor. Wurde sie jedoch vor dem 1. Februar 2004 geschrieben, würde dies die Aussicht auf Geld für die Verbände verschlechtern. So liege der Fall in Teltow, erklärte Rahn.
Möglicherweise wird die Verjährungsfrist – geregelt im kommunalen Abgabengesetz – aber noch verlängert. Eine erste Initiative der Landesregierung liegt dafür seit Ende April vor. Ziel sei es, auf seriöser Datenbasis über weiteren Handlungsbedarf entscheiden zu können, heißt es seitens des Landes. Tobias Reichelt
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