Potsdam-Mittelmark: AMTSMISSBRAUCH
Amtsträger sollen ihr Amt unparteiisch, gesetzmäßig, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Amtsdelikte sind in Deutschland dagegen Straftaten, die ein Amtsträger unter Ausnutzung seines Amtes in der öffentlichen Verwaltung begehen kann.
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Amtsträger sollen ihr Amt unparteiisch, gesetzmäßig, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Amtsdelikte sind in Deutschland dagegen Straftaten, die ein Amtsträger unter Ausnutzung seines Amtes in der öffentlichen Verwaltung begehen kann. Bestechlichkeit oder Falschbeurkundung zählen zu den Amtsdelikten, aber z.B. auch die Rechtsbeugung. Unter Rechtsbeugung wiederum versteht man die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter oder Amtsträger. rt
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