
© Thilo Rückeis
Von Hagen Ludwig: An die kurze Leine genommen
In Stahnsdorf gilt jetzt eine generelle Anleinpflicht für Hunde – Einzige Ausnahme sind Auslaufgebiete
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Stahnsdorf - An strenge Regeln müssen sich künftig die Stahnsdorfer Hundebesitzer halten. Generell gilt: Im gesamten Gemeindegebiet einschließlich der Ortsteile sind die vierbeinigen Lieblinge an der Leine zu führen. Herumtollen wird nur noch in speziell ausgewiesenen Hundeauslaufflächen erlaubt. Das ist das überraschende Ergebnis einer Diskussion auf der jüngsten Gemeindevertretersitzung am Donnerstagabend. Auf der Tagesordnung stand die Abstimmung über eine modifizierte Ordnungsbehördlich Verordnung für die Gemeinde. Darin fixiert war lediglich das Gebot, Hunde im Stahnsdorfer Landschaftsschutzgebiet „Upstallwiesen“ an einer „reißfesten Leine“ zu führen. Generell, so hieß es, würden ansonsten die Bestimmungen der Hundehalteverordnung des Landes gelten. Danach besteht in Landschaftsschutzgebieten und auf öffentlichen Grünflächen die Anleinpflicht.
CDU-Fraktionschef Claus-Peter Martensen war das zu lasch. Oft genug würden Hundehalter zu wenig Rücksicht auf Passanten nehmen und auch im Bedarfsfall die Hunde nicht anleinen. Andere Einwohner würden gefährdet und belästigt. Unterstützung erhielt er unter anderem vom Güterfelder Ortsvorsteher und „Wir Vier“-Fraktionschef Dietrich Huckshold. Seine Erfahrung: „Rund um den Güterfelder See gilt schon jetzt ein Anleinzwang, weil das Areal zum Landschaftsschutzgebiet Parforceheide gehört, doch kaum jemand hält sich daran.“ Deshalb wäre eine klare gemeindliche Regelung sinnvoll. Vor zu starken Restriktionen warnte indes SPD-Vertreterin Silke Kuck-Schellhammer, selbst Hundebesitzerin. „Hunde, die ständig angeleint sind, werden schneller aggressiv“ warnte sie. Konsequenz einer generellen Anleinpflicht wäre, dass rund um Stahnsdorf Hundeauslaufgebiete ausgewiesen werden müssten. Schließlich setzte sich die CDU mit ihrem Antrag durch – er wurde bei acht Gegenstimmen mehrheitlich angenommen. Unklar ist noch, wie die Kontrolle der Anleinpflicht vom Stahnsdorder Ordnungsamt wahrgenommen werden kann. Praktisch gelte der Leinenzwang jetzt unter anderem auch auf den ausgedehnten Rieselfeldern, so Karin Steingräber von „Wir Vier“. In Kraft tritt die Anleinpflicht mit Veröffentlichung der modifizierten Ordnungsbehördlichen Verordnung im Stahnsdorfer Amtsblatt wahrscheinlich schon im Juni. In der Gemeinde Stahnsdorf sind derzeit 900 Hunde angemeldet.
Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) kritisierte die CDU-Initiative gegenüber den PNN gestern als „Schnellschuss aus der Hüfte“. Über eine generelle Anleinpflicht und ihre Folgen hätte man zuvor sachlich in den Fachausschüssen diskutieren müssen. Verwundert sei er auch darüber, dass die CDU-Fraktion einerseits strenge Regelungen für Hundebesitzer fordere, andererseits aber bei der Haushaltsdikussion die Einstellung eines zweiten Ordnungsamtsmitarbeiters abgelehnt habe, so Albers.
Generell könnte eine verschärfte Anleinpflicht in Stahnsdorf vor allem auch wegen der Wildschweinplage sinnvoll sein, so der Bürgermeister. Schon häufiger sei es zu gefährlichen Situationen gekommen, wenn frei laufende Hunde auf Wildschweine getroffen sind.
Aufgabe der Gemeindeverwaltung sei es jetzt, den Beschluss der Gemeindevertreter umzusetzen. Ein mögliches Hundeauslaufgebiet wäre laut Albers das Areal zwischen Grünem Weg, Ruhlsdorfer Straße und der S-Bahn-Trasse. „Wir müssen nun erst einmal sehen, wie sich die neue Regelung bewährt und dann unsere Schlussfolgerungen ziehen“, so der Bürgermeister.
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